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Sie wollen ohne Schulden leben? Ich helfe Ihnen!

Lassen Sie uns besprechen, wie Sie in nur 3 Jahren schuldenfrei sind.

In drei Jahren sind Sie (schulden)frei. Versprochen.

Die faire Schuldnerberatung & Insolvenzberatung von Rechtsanwalt Max Postulka (Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Sie haben Schulden und wollen sich endlich davon befreien? Ich stehe an Ihrer Seite und helfe Ihnen erfahren beim wirtschaftlichen Neustart. Vereinbaren Sie noch heute Ihr erstes unverbindliches Gespräch mit mir und lassen Sie uns den Plan besprechen, der Sie sicher aus der Schuldenkrise rausholen wird.

In drei Schritten zur Schuldenfreiheit:

1. Beratungsgespräch zur Entschuldung

Gleich starten. Am Ende des Gesprächs steht ein detaillierter Plan, wie Sie die Schulden über einen Vergleich oder eine Insolvenz abbauen können.

2. Mit erfahrenem Fachanwalt zusammenarbeiten:

Professionelle Umsetzung des Plans durch Ihren Fachanwalt für Insolvenzrecht Max Postulka. (Seit 2003)

3. Schuldenfreiheit als Ergebnis:

Am Ende der Maßnahmen durch Fachanwalt Max Postulka, sind Sie schuldenfrei.

1. Schritt: Beratungs­gespräch

In dem Gespräch berate ich Sie, wie Sie schuldenfrei werden können.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Beratungsgespräch: Nur 149,00 € inklusive Steuer.

Ja, hier klicken

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Bundesweite Beratung per Telefon oder als Videokonferenz:

  • Experte bei Kontopfändungen
  • Schuldnerberatung
  • Insolvenzberatung

Leider haben viele meiner Mandanten haben Jahre an Zeit verloren, bevor Sie sich entschlossen haben, etwas zu verändern. Aber: Besser spät, als nie.

Denn bei Schulden gibt es einen großen Fehler: Nichts tun. Die Lösung ist eine professionelle Beratung - sie ist der Ausweg aus der Schuldenfalle.

Nutzen Sie meine Beratung, um schnell schuldenfrei zu werden und wieder eine neue Perspektive ohne Schulden zu gewinnen.

Legen Sie jetzt den Grundstein für eine schuldenfreie Zukunft und buchen Sie eine Erstberatung.

Die Beratung findet ausschließlich online via Videokonferenz statt oder telefonisch statt. Für die Erstberatung müssen Sie mir vorab keine Unterlagen übersenden.

Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir ausführlich Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Es wäre also gut, wenn Sie einen Überblick über Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen und Ihre Schulden haben.

Ich analysiere dann die Möglichkeiten für Sie. Es gibt drei Wege um schnellstmöglich wieder schuldenfrei zu werden. Eine Abzahlung, ein Vergleich oder eine Insolvenz.

Im Anschluss können Sie frei entscheiden, wie Sie das Ziel erreichen. Sie können gerne mit mir zum Festpreis zusammenarbeiten möchten oder Sie können alleine versuchen, das ausgearbeitete Entschuldungskonzept umzusetzen.

So starten wir: Lassen Sie uns die Sache professionell angehen und mit der Beratung beginnen. Nach der Bezahlung der Erstberatung können Sie bequem über meinen Online-Kalender Ihren Wunschtermin auswählen.

Jetzt Termin buchen

Informationen zu meinen Festpreisen und Beratungsleistungen für Ihre Schuldenfreiheit

Erstberatung:

Ausführliche Erstberatung per Videokonferenz oder Telefontermin nur 149,00 € (alle Gebühren sind brutto, also inklusive Mehrwertsteuer).

Schuldenfreiheit durch Insolvenz in drei Jahren

Eine Entschuldung über eine Insolvenz ist der Ausweg, wenn eine sich eine Schuldenfreiheit nicht über eine Abzahlung oder einen Vergleich erreichen lässt. Wenn in der Erstberatung festgestellt wird, dass eine Insolvenz für Sie der beste und schnellste Weg zu einer Entschuldung ist, betragen die Kosten pauschal 750 €. Darin enthalten ist die notwendige Korrespondenz mit den Gläubigern und die Vorbereitung und Beantragung eines Insolvenzverfahrens bei bis zu 20 verschiedenen Gläubigern. Ab dem 21. Gläubiger berechnen wir pro Gläubiger zusätzlich 25 €. Die Kosten können in Raten bezahlt werden.

Kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe

Wenn Sie einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht an Ihrem Wohnort erhalten haben, kann ich Ihnen auch die gesamte Schuldnerberatung bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens komplett kostenfrei anbieten. Sie müssen mir nur den Beratungshilfeschein im Original zusenden und erhalten dann kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin mit mir. So erhalten Sie Beratungshilfe (hier informieren)

Schuldenfrei durch Abzahlung oder Vergleich

Wenn wir in der Erstberatung feststellen, dass für Sie eine Entschuldung über eine Abzahlung oder einen Vergleich die beste Wahl ist, dann kann ich zum Festpreis alle notwendigen Schritte einleiten. Die Schritte beinhalten eine ausführliche Prüfung aller Forderungen. Zusätzlich wird mit jedem Gläubiger eine individuelle Vergleichsverhandlung geführt.

Das Ziel ist es, durch meine Verhandlungen bezahlbare Raten zu vereinbaren oder durch einen Vergleichsbetrag als Einmalzahlung eine Schuldenfreiheit zu erreichen. Der Vergleichsbetrag ist dabei geringer als die ursprüngliche Forderung. Der Gläubiger verzichtet mit Erhalt der Vergleichsbetrages auf den Rest der ursprünglichen Forderung.

Die Dauer inklusive der Abwicklung des Vergleichs beträgt regelmäßig 6-9 Monate.

Für die Überprüfung aller Forderungen, die individuellen Verhandlungen mit allen Gläubigern, dem Ausarbeiten der Raten und des Vergleichsvorschlags, sowie der Überwachung des Vergleichs wird ein Pauschalbetrag von 2.700 € inklusive Mehrwertsteuer berechnet. In dem Pauschalbetrag sind sämtliche anwaltliche Arbeitszeiten während des Vergleichs enthalten.

Ausweg aus der Schuldenfalle

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden – ich biete Ihnen eine verständnisvolle und professionelle Erstberatung, die wir ganz unkompliziert per Telefon oder Videokonferenz durchführen können. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln einen individuellen Plan, um Ihre Schulden zu bewältigen. Vertrauen Sie auf meine 20-jährige Erfahrung und starten Sie jetzt den Weg in eine schuldenfreie Zukunft – bequem von zu Hause aus.

An dieser Stelle möchte ich Dir gerne ein Video zeigen welches von YouTube / Vimeo stammt.

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Bekannt aus dem Fernsehen

Max Postulka ist als Schuldnerberater aus verschiedenen TV und Radio Formaten bekannt.

Als Experte war er in u.a. in folgenden Sendungen zu Gast:

Morgenmagazin (ZDF), Aktuell Stunde (WDR), Könnes kämpft (WDR), taff (Pro7), Deutschland - Deine Schulden (RTL2), Armes Deutschland (RTL2).

Die nächsten TV Sendungen mit Rechtsanwalt Postulka

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Gut zu wissen:

Das erwartet Sie in der Beratung.

In der Erstberatung besprechen wir ausführlich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir klären wen Sie versorgen müssen, welches Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht, welche laufende Kosten und Verpflichtungen bestehen und was zu den Schulden geführt hat.

Hierzu brauchen Sie mir vorab keine Unterlagen zu übersenden. Es wäre natürlich gut, wenn Sie die wichtigsten Daten in der Besprechung im Kopf oder griffbereit haben, z.B.:

Wie hoch ist Ihr Einkommen?

Wie hoch ist das Einkommen der Familienmitglieder?

Wie hoch sind die laufenden Kosten?

Welches Vermögen oder welche Ersparnisse stehen zur Verfügung?

Wie hoch sind in etwa die Schulden?

Im Anschluss analysiere ich Ihre Situation und erstelle für Sie ein Entschuldungskonzept über eine Ratenzahlung, einen Vergleich oder eine Insolvenz.

Bei einer Verschuldung bestehen grundsätzlich drei Wege und Alternativen, um wieder schuldenfrei zu werden. Diese drei Optionen besprechen wir im Rahmen der Erstberatung, nachdem wir Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausführlich aufgenommen und die Ursache der Schulden geklärt haben.

 

Alternative 1: Schulden durch Raten oder Auflösung von Vermögen bezahlen

Je nach Höhe der Schulden und der verfügbaren Mittel besprechen wir, ob Vermögen oder Ersparnisse zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann oder ob die Vereinbarung von Ratenzahlungen zu einer sicheren und tragbaren Schuldentilgung führen kann.

 

Alternative 2: Schuldentilgung durch einen Vergleich

Wenn keine Möglichkeit besteht, die Schulden durch Raten oder durch die Auflösung von Vermögen vollständig zu bezahlen, besprechen wir, ob ein Vergleich mit den Gläubigern realistisch zu erreichen ist. Ein Vergleich kommt immer dann in Betracht, wenn die Gläubiger durch den Vergleich im Verhältnis zu weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem Insolvenzverfahren besser gestellt sind. Ein Vergleich sieht regelmäßig vor, dass ein Teil der Schulden bezahlt und der andere Teil anschließend erlassen wird. Die größten Chancen auf den Abschluss eines Vergleichs bestehen dann, wenn die Zahl der verschiedenen Gläubiger überschaubar ist und nach Möglichkeit eine Einmalzahlung durch die Unterstützung von Verwandten oder Freunde angeboten werden kann.

 

Alternative 3: Entschuldung über eine Insolvenz

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist das gesetzliche Verfahren für verschuldete Verbraucher und Unternehmer, um nach einer Laufzeit von 3 Jahren wieder schuldenfrei zu werden.

Wer sein pfändbares Vermögen und sein pfändbares Einkommen drei Jahre lang an einen Insolvenzverwalter abtritt, bekommt nach Ablauf von drei Jahren die restlichen Schulden durch das Insolvenzgericht erlassen.

Es werden alle Schulden erlassen auch Schulden beim Finanzamt und der Unterhaltsvorschusskasse. Eine Ausnahme gilt nur für Schulden aus Straftaten und Bußgelder.

Der Insolvenzverwalter bezahlt die Schulden aus dem eingezogenen Vermögen und Einkommen. Von den restlichen Schulden werden Sie nach Ablauf von drei Jahren durch das Gericht befreit. Egal, wie hoch die restlichen Schulden sind. Dies nennt man Restschuldbefreiung. Es gibt keine Mindestquote. Wenn nichts pfändbar ist, werden die Schulden trotzdem nach drei Jahren erlassen.

In einem Insolvenzverfahren gelten die gleichen Regeln für das pfändbare Einkommen und das pfändbare Vermögen, wie außerhalb einer Insolvenz.

Was bisher nicht gepfändet werden konnte, kann auch in einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der gleichen Pfändungstabelle, die auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens gilt.

Jeder, der Schulden hat. Egal woher oder aus welcher Zeit die Schulden stammen. Das ist eine riesige Chance in nur drei Jahren wieder schuldenfrei zu werden.

Wer bereits einmal eine Insolvenz gemacht und die Restschuldbefreiung erhalten hat, erhält ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung eine Sperrfrist von 10 Jahren für eine neue Insolvenz. Nach Ablauf der Sperrfrist von 10 Jahren ist eine neue Insolvenz mit einer Laufzeit von 3 Jahren möglich.

Die Insolvenzberatung können wir Verbrauchern und ehemals Selbständigen aus ganz Deutschland anbieten.

Eine Beratung für aktuell Selbständige und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.) bieten wir nicht an.

Sie können über den orangen Button einen Termin buchen und anschließend über meinen Online-Kalender einen Termin für die Erstberatung auswählen.

Die Insolvenzberatung findet dann per Telefon oder per Videokonferenz statt. Es ist nicht notwendig einen Termin vor Ort zu machen.

Nein, Insolvenzverfahren werden in ganz Deutschland schriftlich durchgeführt.

Es gibt keine Gerichtstermine zu denen Sie oder ich erscheinen müssen. Es ist daher nicht notwendig einen Berater vor Ort zu haben.

Der Vorteil gegenüber einer staatlichen Schuldnerberatung vor Ort besteht darin, dass ich Ihnen auch kurzfristig einen Termin zur Insolvenzberatung anbieten kann, Fachanwalt für Insolvenzrecht bin und über 19 Jahre Berufserfahrung verfüge.

Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens fallen Gerichtskosten und eine Vergütung für den Insolvenzverwalter an.

Diese Kosten betragen durchschnittlich 2.400 EUR und werden vorrangig aus dem vorhanden Vermögen und dem pfändbaren Einkommen bezahlt.

Wenn kein Vermögen vorhanden ist, werden die Kosten von der Staatskasse gestundet. Die Gerichtskosten von 2.400 EUR müssen also nicht im voraus bezahlt werden, um in die Insolvenz zu kommen. Durch die Verfahrenskostenstundung ist sichergestellt, dass jeder Zugang zu dem staatlichen Entschuldungsverfahren erhält. Die Verfahrenskostenstundung ist im Prinzip das gleiche wie die Prozesskostenhilfe in zivilrechtlichen Verfahren.

Alle Zahlungen und Vermögensverwertungen während des Insolvenzverfahrens werden vom Insolvenzverwalter vorrangig verwendet, um die gestundeten Verfahrenskosten vorrangig zurück zu zahlen. Erst wenn die Verfahrenskosten bezahlt sind, erhalten die Gläubiger eine anteilige Ausschüttung. Wenn die Verfahrenskosten während der dreijährigen Insolvenz nicht vollständig abbezahlt wurden, werden die Schulden trotzdem erlassen. Die restlichen Verfahrenskosten werden jedoch nicht erlassen, sondern können von der Staatskasse auch nach Ablauf des Insolvenzverfahrens in Raten zurückgefordert werden.

Das sagen meine Mandanten

Bewertung von Hans Lämmernann auf Anwalt.de:

„Kann Herrn Rechtsanwalt Postulka nur loben für seine Hilfe. Einfach einmalig. Unbürokratisch, preisswert und vor allem sehr sehr schnell. Mit Sicherheit mein jemals bestinvestiertes Geld.“

 

Bewertung von Herrn Horst Wendt auf Anwalt.de:

„Herr Postulka hat mir sehr schnell und kompetent helfen können. Auch seine Beratung war für mich sehr Hilfreich. Ich kann Herrn Postulka wärmstens weiterempfehlen.“

 

Bewertung von Thomas Ruhrmann auf Anwalt.de:

„Ich bin unverändert froh diese super organisierte Kanzlei gefunden zu haben und kann Herrn Postulka jedem uneingeschränkt empfehlen. Die Kölner Kanzlei ist dank dem Tausendsassa Frau Rasten perfekt organisiert. Auch der engagierte Anwalt, Herr Postulka hat mich durch einen extremen privaten Wellengang optimal begleitet, und auch nach vielen Jahren Rechtsstreit ist er immer dran geblieben. So kann ich diese Kanzlei wirklich jedem sehr empfehlen. Ich werde ihn gerne und jederzeit wieder aufsuchen! Vielen lieben Dank an das gesamte Team“

 

Lassen Sie sich auch von mir helfen!

Ich bespreche mit Ihnen persönlich Ihre Situation und erstelle ein Entschuldungskonzept.
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Ablauf des Insolvenzverfahrens: Ihr Weg zur Schuldenfreiheit

Das Insolvenzverfahren bietet Ihnen die Chance auf einen schuldenfreien Neustart. Als erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht begleite ich Sie durch jeden Schritt des Verfahrens, damit Sie schnell und rechtssicher Ihr Ziel erreichen.

1. Datenerfassung – Ihr Start in eine neue finanzielle Zukunft

Zu Beginn sammeln wir alle wichtigen Daten zu Ihren Schulden sowie zu Ihrem Einkommen und Vermögen. Nach Beauftragung erhalten Sie von mir eine E-Mail mit einer klaren Liste der benötigten Unterlagen, die Sie uns bequem per Post oder E-Mail zusenden können. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, diese Unterlagen bereitzustellen – die vollständige Aufbereitung und Analyse übernehme ich. Anschließend stimmen wir gemeinsam die erstellte Übersicht ab und bereiten alle weiteren Schritte vor.

2. Außergerichtlicher Einigungsversuch – Voraussetzung für das Insolvenzverfahren

Bevor ein gerichtliches Insolvenzverfahren möglich ist, schreibt das Gesetz vor, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen werden muss. Auch wenn in vielen Fällen ein realistischer Vergleich nicht erreicht werden kann, ist dieser Schritt erforderlich. Sollte der Einigungsversuch scheitern, stelle ich Ihnen eine anwaltliche Bescheinigung aus, die für den Insolvenzantrag notwendig ist.

3. Erstellung des Insolvenzantrags – Ihr offizieller Weg zur Schuldenfreiheit

Sobald der außergerichtliche Einigungsversuch abgeschlossen ist, erstelle ich für Sie den Insolvenzantrag und den Antrag auf Restschuldbefreiung. Ich fülle den gesamten, gesetzlich vorgeschriebenen Antrag aus und beantrage zusätzlich die Stundung der Verfahrenskosten. Das bedeutet, dass Sie keinen Vorschuss zahlen müssen: Die Verfahrenskosten, die rund 2.400 € betragen, werden durch den Staat getragen.

4. Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Schutz vor Gläubigern und eine klare Struktur

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der ähnlich wie ein Gerichtsvollzieher für Ihre Gläubiger handelt. Der Insolvenzverwalter hat keine Beratungsfunktion, sondern prüft ausschließlich für die Gläubiger, ob pfändbares Vermögen oder Einkommen vorhanden ist. Dabei gelten die gleichen Pfändungsgrenzen wie außerhalb des Insolvenzverfahrens. Die eingezogenen Beträge dienen vorrangig dazu, die Verfahrenskosten an die Staatskasse zurück zu zahlen; erst danach erhalten die Gläubiger einen Anteil.

5. Wohlverhaltensphase – Der letzte Schritt zur Restschuldbefreiung

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase, die insgesamt drei Jahre dauert (die Dauer des Insolvenzverfahrens wird angerechnet). In dieser Phase sind bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten:

  • Pfändbares Einkommen: Ihr pfändbares Einkommen wird weiterhin an den Treuhänder abgeführt und an die Gläubiger verteilt.
  • Erwerbsobliegenheit: Sie sind verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen – es sei denn, Sie sind erkrankt oder bereits Rentner.
  • Anzeigepflichten: Änderungen Ihrer Adresse, Ihres Einkommens oder Vermögens müssen Sie dem Treuhänder melden.
  • Neue Schulden vermeiden: Sie dürfen während der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden eingehen, die als unangemessen gelten. Solche Schulden könnten dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.
  • Erbschaften und Schenkungen: Sollten Sie während der Wohlverhaltensphase Erbschaften oder Schenkungen erhalten, sind Sie verpflichtet, diese anzugeben und ggf. zur Insolvenzmasse abzuführen.

6. Restschuldbefreiung – Ihr schuldenfreier Neuanfang

Am Ende der Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung, sofern Sie alle Pflichten erfüllt haben. Das bedeutet, dass alle verbleibenden Schulden erlassen werden und Sie finanziell neu starten können. Wichtig: Schulden aus vorsätzlichen Straftaten und Bußgeldern werden nicht erlassen und können weiter gegen Sie geltend gemacht werden.

Warum jetzt handeln?

Der Weg in die Schuldenfreiheit ist oft kürzer und einfacher, als viele denken. Durch meine langjährige Erfahrung und professionelle Unterstützung biete ich Ihnen eine sichere und strukturierte Vorgehensweise, um Ihre Schuldenlast endgültig hinter sich zu lassen. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt schuldenfrei werden können.