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Sie wollen ohne Schulden leben? Ich helfe Ihnen!

Lassen Sie uns besprechen, wie Sie in nur 3 Jahren schuldenfrei sind.

In drei Jahren sind Sie (schulden)frei. Versprochen.

Die faire Schuldnerberatung & Insolvenzberatung von Rechtsanwalt Max Postulka (Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Sie haben Schulden und wollen sich endlich davon befreien? Ich stehe an Ihrer Seite und helfe Ihnen erfahren beim wirtschaftlichen Neustart. Vereinbaren Sie noch heute Ihr erstes unverbindliches Gespräch mit mir und lassen Sie uns den Plan besprechen, der Sie sicher aus der Schuldenkrise rausholen wird.

In drei Schritten zur Schuldenfreiheit:

1. Beratungsgespräch zur Entschuldung

Gleich starten. Am Ende des Gesprächs steht ein detaillierter Plan, wie Sie die Schulden über einen Vergleich oder eine Insolvenz abbauen können.

2. Mit erfahrenem Fachanwalt zusammenarbeiten:

Professionelle Umsetzung des Plans durch Ihren Fachanwalt für Insolvenzrecht Max Postulka. (Seit 2003)

3. Schuldenfreiheit als Ergebnis:

Am Ende der Maßnahmen durch Fachanwalt Max Postulka, sind Sie schuldenfrei.

1. Schritt: Beratungs­gespräch

In dem Gespräch berate ich Sie, wie Sie schuldenfrei werden können.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Beratungsgespräch: Nur 149,00 € inklusive Steuer.

Ja, hier klicken

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Bundesweite Beratung per Telefon oder als Videokonferenz:

  • Experte bei Kontopfändungen
  • Schuldnerberatung
  • Insolvenzberatung

Leider haben viele meiner Mandanten haben Jahre an Zeit verloren, bevor Sie sich entschlossen haben, etwas zu verändern. Aber: Besser spät, als nie.

Denn bei Schulden gibt es einen großen Fehler: Nichts tun. Die Lösung ist eine professionelle Beratung - sie ist der Ausweg aus der Schuldenfalle.

Nutzen Sie meine Beratung, um schnell schuldenfrei zu werden und wieder eine neue Perspektive ohne Schulden zu gewinnen.

Legen Sie jetzt den Grundstein für eine schuldenfreie Zukunft und buchen Sie eine Erstberatung.

Die Beratung findet ausschließlich online via Videokonferenz statt oder telefonisch statt. Für die Erstberatung müssen Sie mir vorab keine Unterlagen übersenden.

Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir ausführlich Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Es wäre also gut, wenn Sie einen Überblick über Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen und Ihre Schulden haben.

Ich analysiere dann die Möglichkeiten für Sie. Es gibt drei Wege um schnellstmöglich wieder schuldenfrei zu werden. Eine Abzahlung, ein Vergleich oder eine Insolvenz.

Im Anschluss können Sie frei entscheiden, wie Sie das Ziel erreichen. Sie können gerne mit mir zum Festpreis zusammenarbeiten möchten oder Sie können alleine versuchen, das ausgearbeitete Entschuldungskonzept umzusetzen.

So starten wir: Lassen Sie uns die Sache professionell angehen und mit der Beratung beginnen. Nach der Bezahlung der Erstberatung können Sie bequem über meinen Online-Kalender Ihren Wunschtermin auswählen.

Jetzt Termin buchen

Informationen zu meinen Festpreisen und Beratungsleistungen für Ihre Schuldenfreiheit

Erstberatung:

Ausführliche Erstberatung per Videokonferenz oder Telefontermin nur 149,00 € (alle Gebühren sind brutto, also inklusive Mehrwertsteuer).

Schuldenfreiheit durch Insolvenz in drei Jahren

Eine Entschuldung über eine Insolvenz ist der Ausweg, wenn eine sich eine Schuldenfreiheit nicht über eine Abzahlung oder einen Vergleich erreichen lässt. Wenn in der Erstberatung festgestellt wird, dass eine Insolvenz für Sie der beste und schnellste Weg zu einer Entschuldung ist, betragen die Kosten pauschal 750 €. Darin enthalten ist die notwendige Korrespondenz mit den Gläubigern und die Vorbereitung und Beantragung eines Insolvenzverfahrens bei bis zu 20 verschiedenen Gläubigern. Ab dem 21. Gläubiger berechnen wir pro Gläubiger zusätzlich 25 €. Die Kosten können in Raten bezahlt werden.

Kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe

Wenn Sie einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht an Ihrem Wohnort erhalten haben, kann ich Ihnen auch die gesamte Schuldnerberatung bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens komplett kostenfrei anbieten. Sie müssen mir nur den Beratungshilfeschein im Original zusenden und erhalten dann kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin mit mir. So erhalten Sie Beratungshilfe (hier informieren)

Schuldenfrei durch Abzahlung oder Vergleich

Wenn wir in der Erstberatung feststellen, dass für Sie eine Entschuldung über eine Abzahlung oder einen Vergleich die beste Wahl ist, dann kann ich zum Festpreis alle notwendigen Schritte einleiten. Die Schritte beinhalten eine ausführliche Prüfung aller Forderungen. Zusätzlich wird mit jedem Gläubiger eine individuelle Vergleichsverhandlung geführt.

Das Ziel ist es, durch meine Verhandlungen bezahlbare Raten zu vereinbaren oder durch einen Vergleichsbetrag als Einmalzahlung eine Schuldenfreiheit zu erreichen. Der Vergleichsbetrag ist dabei geringer als die ursprüngliche Forderung. Der Gläubiger verzichtet mit Erhalt der Vergleichsbetrages auf den Rest der ursprünglichen Forderung.

Die Dauer inklusive der Abwicklung des Vergleichs beträgt regelmäßig 6-9 Monate.

Für die Überprüfung aller Forderungen, die individuellen Verhandlungen mit allen Gläubigern, dem Ausarbeiten der Raten und des Vergleichsvorschlags, sowie der Überwachung des Vergleichs wird ein Pauschalbetrag von 2.700 € inklusive Mehrwertsteuer berechnet. In dem Pauschalbetrag sind sämtliche anwaltliche Arbeitszeiten während des Vergleichs enthalten.

Ausweg aus der Schuldenfalle

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden – ich biete Ihnen eine verständnisvolle und professionelle Erstberatung, die wir ganz unkompliziert per Telefon oder Videokonferenz durchführen können. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln einen individuellen Plan, um Ihre Schulden zu bewältigen. Vertrauen Sie auf meine 20-jährige Erfahrung und starten Sie jetzt den Weg in eine schuldenfreie Zukunft – bequem von zu Hause aus.

An dieser Stelle möchte ich Dir gerne ein Video zeigen welches von YouTube / Vimeo stammt.

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Bekannt aus dem Fernsehen

Max Postulka ist als Schuldnerberater aus verschiedenen TV und Radio Formaten bekannt.

Als Experte war er in u.a. in folgenden Sendungen zu Gast:

Morgenmagazin (ZDF), Aktuell Stunde (WDR), Könnes kämpft (WDR), taff (Pro7), Deutschland - Deine Schulden (RTL2), Armes Deutschland (RTL2).

Die nächsten TV Sendungen mit Rechtsanwalt Postulka

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Gut zu wissen:

Das erwartet Sie in der Beratung.

In der Erstberatung besprechen wir ausführlich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir klären wen Sie versorgen müssen, welches Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht, welche laufende Kosten und Verpflichtungen bestehen und was zu den Schulden geführt hat.

Hierzu brauchen Sie mir vorab keine Unterlagen zu übersenden. Es wäre natürlich gut, wenn Sie die wichtigsten Daten in der Besprechung im Kopf oder griffbereit haben, z.B.:

Wie hoch ist Ihr Einkommen?

Wie hoch ist das Einkommen der Familienmitglieder?

Wie hoch sind die laufenden Kosten?

Welches Vermögen oder welche Ersparnisse stehen zur Verfügung?

Wie hoch sind in etwa die Schulden?

Im Anschluss analysiere ich Ihre Situation und erstelle für Sie ein Entschuldungskonzept über eine Ratenzahlung, einen Vergleich oder eine Insolvenz.

Bei einer Verschuldung bestehen grundsätzlich drei Wege und Alternativen, um wieder schuldenfrei zu werden. Diese drei Optionen besprechen wir im Rahmen der Erstberatung, nachdem wir Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausführlich aufgenommen und die Ursache der Schulden geklärt haben.

 

Alternative 1: Schulden durch Raten oder Auflösung von Vermögen bezahlen

Je nach Höhe der Schulden und der verfügbaren Mittel besprechen wir, ob Vermögen oder Ersparnisse zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann oder ob die Vereinbarung von Ratenzahlungen zu einer sicheren und tragbaren Schuldentilgung führen kann.

 

Alternative 2: Schuldentilgung durch einen Vergleich

Wenn keine Möglichkeit besteht, die Schulden durch Raten oder durch die Auflösung von Vermögen vollständig zu bezahlen, besprechen wir, ob ein Vergleich mit den Gläubigern realistisch zu erreichen ist. Ein Vergleich kommt immer dann in Betracht, wenn die Gläubiger durch den Vergleich im Verhältnis zu weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem Insolvenzverfahren besser gestellt sind. Ein Vergleich sieht regelmäßig vor, dass ein Teil der Schulden bezahlt und der andere Teil anschließend erlassen wird. Die größten Chancen auf den Abschluss eines Vergleichs bestehen dann, wenn die Zahl der verschiedenen Gläubiger überschaubar ist und nach Möglichkeit eine Einmalzahlung durch die Unterstützung von Verwandten oder Freunde angeboten werden kann.

 

Alternative 3: Entschuldung über eine Insolvenz

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist das gesetzliche Verfahren für verschuldete Verbraucher und Unternehmer, um nach einer Laufzeit von 3 Jahren wieder schuldenfrei zu werden.

Wer sein pfändbares Vermögen und sein pfändbares Einkommen drei Jahre lang an einen Insolvenzverwalter abtritt, bekommt nach Ablauf von drei Jahren die restlichen Schulden durch das Insolvenzgericht erlassen.

Es werden alle Schulden erlassen auch Schulden beim Finanzamt und der Unterhaltsvorschusskasse. Eine Ausnahme gilt nur für Schulden aus Straftaten und Bußgelder.

Der Insolvenzverwalter bezahlt die Schulden aus dem eingezogenen Vermögen und Einkommen. Von den restlichen Schulden werden Sie nach Ablauf von drei Jahren durch das Gericht befreit. Egal, wie hoch die restlichen Schulden sind. Dies nennt man Restschuldbefreiung. Es gibt keine Mindestquote. Wenn nichts pfändbar ist, werden die Schulden trotzdem nach drei Jahren erlassen.

In einem Insolvenzverfahren gelten die gleichen Regeln für das pfändbare Einkommen und das pfändbare Vermögen, wie außerhalb einer Insolvenz.

Was bisher nicht gepfändet werden konnte, kann auch in einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der gleichen Pfändungstabelle, die auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens gilt.

Jeder, der Schulden hat. Egal woher oder aus welcher Zeit die Schulden stammen. Das ist eine riesige Chance in nur drei Jahren wieder schuldenfrei zu werden.

Wer bereits einmal eine Insolvenz gemacht und die Restschuldbefreiung erhalten hat, erhält ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung eine Sperrfrist von 10 Jahren für eine neue Insolvenz. Nach Ablauf der Sperrfrist von 10 Jahren ist eine neue Insolvenz mit einer Laufzeit von 3 Jahren möglich.

Die Insolvenzberatung können wir Verbrauchern und ehemals Selbständigen aus ganz Deutschland anbieten.

Eine Beratung für aktuell Selbständige und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.) bieten wir nicht an.

Sie können über den orangen Button einen Termin buchen und anschließend über meinen Online-Kalender einen Termin für die Erstberatung auswählen.

Die Insolvenzberatung findet dann per Telefon oder per Videokonferenz statt. Es ist nicht notwendig einen Termin vor Ort zu machen.

Nein, Insolvenzverfahren werden in ganz Deutschland schriftlich durchgeführt.

Es gibt keine Gerichtstermine zu denen Sie oder ich erscheinen müssen. Es ist daher nicht notwendig einen Berater vor Ort zu haben.

Der Vorteil gegenüber einer staatlichen Schuldnerberatung vor Ort besteht darin, dass ich Ihnen auch kurzfristig einen Termin zur Insolvenzberatung anbieten kann, Fachanwalt für Insolvenzrecht bin und über 19 Jahre Berufserfahrung verfüge.

Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens fallen Gerichtskosten und eine Vergütung für den Insolvenzverwalter an.

Diese Kosten betragen durchschnittlich 2.400 EUR und werden vorrangig aus dem vorhanden Vermögen und dem pfändbaren Einkommen bezahlt.

Wenn kein Vermögen vorhanden ist, werden die Kosten von der Staatskasse gestundet. Die Gerichtskosten von 2.400 EUR müssen also nicht im voraus bezahlt werden, um in die Insolvenz zu kommen. Durch die Verfahrenskostenstundung ist sichergestellt, dass jeder Zugang zu dem staatlichen Entschuldungsverfahren erhält. Die Verfahrenskostenstundung ist im Prinzip das gleiche wie die Prozesskostenhilfe in zivilrechtlichen Verfahren.

Alle Zahlungen und Vermögensverwertungen während des Insolvenzverfahrens werden vom Insolvenzverwalter vorrangig verwendet, um die gestundeten Verfahrenskosten vorrangig zurück zu zahlen. Erst wenn die Verfahrenskosten bezahlt sind, erhalten die Gläubiger eine anteilige Ausschüttung. Wenn die Verfahrenskosten während der dreijährigen Insolvenz nicht vollständig abbezahlt wurden, werden die Schulden trotzdem erlassen. Die restlichen Verfahrenskosten werden jedoch nicht erlassen, sondern können von der Staatskasse auch nach Ablauf des Insolvenzverfahrens in Raten zurückgefordert werden.

Das sagen meine Mandanten

Bewertung von Hans Lämmernann auf Anwalt.de:

„Kann Herrn Rechtsanwalt Postulka nur loben für seine Hilfe. Einfach einmalig. Unbürokratisch, preisswert und vor allem sehr sehr schnell. Mit Sicherheit mein jemals bestinvestiertes Geld.“

 

Bewertung von Herrn Horst Wendt auf Anwalt.de:

„Herr Postulka hat mir sehr schnell und kompetent helfen können. Auch seine Beratung war für mich sehr Hilfreich. Ich kann Herrn Postulka wärmstens weiterempfehlen.“

 

Bewertung von Thomas Ruhrmann auf Anwalt.de:

„Ich bin unverändert froh diese super organisierte Kanzlei gefunden zu haben und kann Herrn Postulka jedem uneingeschränkt empfehlen. Die Kölner Kanzlei ist dank dem Tausendsassa Frau Rasten perfekt organisiert. Auch der engagierte Anwalt, Herr Postulka hat mich durch einen extremen privaten Wellengang optimal begleitet, und auch nach vielen Jahren Rechtsstreit ist er immer dran geblieben. So kann ich diese Kanzlei wirklich jedem sehr empfehlen. Ich werde ihn gerne und jederzeit wieder aufsuchen! Vielen lieben Dank an das gesamte Team“

 

Lassen Sie sich auch von mir helfen!

Ich bespreche mit Ihnen persönlich Ihre Situation und erstelle ein Entschuldungskonzept.
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Die 5 häufigsten Ursachen für Schulden

Schulden sind aus Tradition ein Tabuthema. Viele Menschen sind damit belastet. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe.

Die fünf wichtigsten Ursachen für Schulden sind:

Das Ende einer Partnerschaft stürzt viele Menschen in eine finanzielle Krise. Wenn das gemeinsame Einkommen gerade ausgereicht hat, um die Kosten eines Haushalts zu tragen, reichen die Einkünfte regelmäßig nicht aus, um plötzlich zwei Haushalte und Unterhaltszahlungen zu leisten.

Wenn also bei Dir eine Trennung anstehen sollte, ist es wirklich wichtig, dass Du bei aller emotionalen Belastung auch das Finanzielle berücksichtigst. Sonst droht, dass fortlaufend neue Verbindlichkeiten auflaufen, wenn Unterhaltsverpflichtungen nicht bezahlt werden können.

Das Einkommen, das Du aus deinem Job beziehst, bezahlt Dein Essen und das Dach über dem Kopf, aber auch Deine Handyrechnung, aktuelle Raten aus einem Ratenkauf oder einem bereits bestehenden Darlehen oder den Vertrag im Fitnessstudio.

In vielen Fällen handelt es sich dabei um Ausgaben, die gar nicht oder nicht in voller Höhe reduziert werden können, wenn Dir das Einkommen aus dem Job nicht mehr zur Verfügung steht.

Daher zählt die Arbeitslosigkeit zu den wichtigsten Ursachen für Schulden.

Natürlich wird bei vielen Menschen der Jobverlust durch Arbeitslosengeld ausgeglichen.  Du bekommst dann aber nur einen bestimmten Prozentsatz Deines Nettoeinkommens ausbezahlt. Dies ist nicht selten unzureichend, alle Deine monatlichen Ausgaben zu bezahlen.

Es ist also wichtig, sich umgehend um einen neuen Job zu kümmern oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis erst dann zu kündigen, wenn Du schon den Vertrag für Deinen neuen Job in der Tasche hast.

Wenn der Arbeitgeber Dir gekündigt hat und eine Anschlussbeschäftigung nicht absehbar ist, solltest Du dringend einen Haushaltsplan aufstellen und prüfen, ob mit den geringeren Zahlungen aus dem Arbeitslosengeld alles bezahlt werden kann. Wenn das nicht geht, solltest Du schnellstmöglich eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Auch eine Krankheit, beispielsweise eine chronische Erkrankung wie Multiple Sklerose oder eine Depression, kann dazu führen, dass Dein gewohntes Einkommen wegbricht.

Dies ist eine der häufigen Ursachen von Schulden.

Sollten Menschen aufgrund ihrer Erkrankung ihren angestammten Beruf nicht mehr weiter ausüben können, kann es sein, dass sie eine Rente beziehen, die deutlich geringer als ihr normales Einkommen ist.

Das bedeutet, dass die normalen Ausgaben nun mit weniger Einkünften bestritten werden müssen. Auch dies ist eine der bedeutsamsten Ursachen von Schulden.

Viele Menschen machen sich heute selbstständig und nehmen daher das klassische unternehmerische Risiko auf sich, das ansonsten der Arbeitgeber im Unternehmen trägt.

Nicht jede Selbstständigkeit wird aber zu einer Erfolgsstory.

Wenn die Aufträge ausbleiben oder Kunden nicht bezahlen, kann das Unternehmen keine solide Basis haben. Laufende Verbindlichkeiten des Unternehmens müssen aber weiter bezahlt werden.

So wird die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer und das Unternehmen wird insolvent.

Deshalb ist es das A und O, mit einer Beratung für Existenzgründer und soliden Kenntnissen sowie einer guten finanziellen Basis in das Wagnis des eigenen Unternehmens zu starten. Trotz aller Planung ist Selbstständigkeit eine der bedeutenden Ursachen für Schulden.

Insbesondere die jungen Menschen sind es, die mit dem eigenen Konto oft nicht richtig umgehen können.

Sie müssen erst lernen, nicht alles auszugeben und auch einen Puffer für unerwartete Ausgaben einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Ratenzahlung von Käufen, die von vielen Händlern online und offline angeboten wird, ist verlockend. Es ist also oft die Ursache von Schulden, dass zu viele Ratenzahlungen parallel vertraglich abgeschlossen werden.

Bezüglich der Unerfahrenheit im Umgang mit Finanzen sind auch die heute immer häufigeren Onlinekäufe zu nennen. Die Angebote im Internet sind verlockend und mit einem einzigen Klick mit der Maus zu beziehen.

In diesem Zusammenhang ist es für Dich wichtig, dass Du weißt, dass Du bei Käufen im Internet ein Widerrufsrecht hast.

Ohne Angabe von Gründen kannst Du den Kauf widerrufen, wenn Du der Meinung bist, dass Du das finanziell doch nicht umsetzen kannst.