Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten
Ihr Konto wurde gepfändet?
Mit meiner Unterstützung lösen wir dieses Problem in fünf einfachen Schritten. Ich begleite Sie persönlich dabei, Ihren Pfändungsschutz einzurichten, den Freibetrag zu erhöhen und so schnell wie möglich wieder über Ihr Geld zu verfügen.
1. P-Konto einrichten – So sichern Sie Ihr Geld bei einer Kontopfändung
Um überhaupt Pfändungsschutz zu erhalten, müssen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Dies können Sie schnell und einfach direkt bei Ihrer Bank veranlassen – sowohl vor als auch nach einer Kontopfändung.
Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Mit einem P-Konto sind Ihre Zahlungseingänge bis zu einem monatlichen Grundfreibetrag von 1.500 € automatisch vor Pfändungen geschützt.
An dieser Stelle möchte ich Dir gerne ein Video zeigen welches von YouTube / Vimeo stammt.
2. Freibetrag berechnen – Schützen Sie mehr von Ihrem Einkommen
Der monatliche Grundfreibetrag von 1.500 € reicht in vielen Fällen nicht aus, um alle Zahlungseingänge zu schützen. Erhöhen Sie Ihren P-Konto Freibetrag schnell und unkompliziert mit einer P-Konto Bescheinigung, wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder Pflegegeld erhalten.
Nutzen Sie meinen Freibetragsrechner, um genau zu ermitteln, wie viel zusätzlich auf Ihrem P-Konto durch eine P-Konto Bescheinigung geschützt werden kann.
3. P-Konto Bescheinigung beauftragen – Erhöhen Sie Ihren Freibetrag unkompliziert
Um einen höheren Freibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhalten, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Ihre Bank ist nur dann verpflichtet, den zusätzlichen Pfändungsschutz einzurichten, wenn Sie diese Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO vorlegen.
Für nur 14,00 € können Sie Ihre P-Konto Bescheinigung hier direkt online beauftragen. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht erstelle ich Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine rechtsgültige Bescheinigung, die Sie per Post erhalten.
Meine Garantie
Sollte Ihre Bank den bescheinigten Freibetrag trotz korrekter Angaben nicht einrichten, vertrete ich Sie als Rechtsanwalt ohne zusätzliche Kosten, bis die Freibeträge vollständig eingerichtet sind.
4. Pfändungsschutz erhöhen – So nutzen Sie Ihre P-Konto Bescheinigung
Um den zusätzlichen Freibetrag zu aktivieren, müssen Sie die von mir erstellte P-Konto Bescheinigung im Original bei Ihrer Bank vorlegen. Nur mit dieser Bescheinigung ist Ihre Bank verpflichtet, den erhöhten Pfändungsschutz gemäß § 903 Abs. 4 ZPO innerhalb von 2 Werktagen einzurichten. Dieser Schutz gilt dann für die nächsten zwei Jahre.
Sobald der erhöhte Freibetrag eingerichtet ist, können Sie vollständig über Ihr Geld im Rahmen des neuen Freibetrages verfügen. Vermeiden Sie unnötige Kosten durch geplatzte Zahlungen und Rücklastschriften, indem Sie die Bescheinigung schnellstmöglich bei Ihrer Bank einreichen.
5. Freibetrag maximieren – Zusätzlichen Schutz über die Vollstreckungsstelle erhalten
In einigen Fällen reicht der reguläre Freibetrag nicht aus, um alle Zahlungseingänge vor Pfändungen zu schützen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie keine Unterhaltsverpflichtungen haben, ein höheres Einkommen erzielen oder der Freibetrag durch erhaltene Unterhaltszahlungen überschritten wird.
In solchen Situationen können Sie über einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle einen weiteren Freibetrag beantragen. Gerne berate ich Sie hierzu in einer Videokonferenz und übernehme für Sie die Antragstellung bei der Vollstreckungsstelle, um den maximalen Pfändungsschutz für Sie zu sichern.
Beratung buchen – Maximalen Pfändungsschutz sichern
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin per Videokonferenz oder Telefon, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Gemeinsam finden wir die besten Möglichkeiten zur Freibetragserhöhung. Im Anschluss übernehme ich als Rechtsanwalt die Antragstellung bei der Vollstreckungsstelle, damit Ihr Pfändungsschutz voll ausgeschöpft wird.
Jetzt Beratung vereinbaren und Ihren Schutz maximieren.
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Auf dem P-Konto können neben dem automatischen Grundfreibetrag in Höhe von 1.5000 € bis zu 5 weitere Freibeträge mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.
Für die erste weitere Person: 561,43 €
Für die zweite bis fünfte Person jeweils: 312,78 €
Zusätzlich kann Kindergeld und Pflegegeld geschützt werden.
Voraussetzung ist eine P-Konto Bescheinigung. Die Bescheinigung können Sie hier einfach und schnell online erhalten. Sie müssen nur wenige Fragen zur Ermittlung des Freibetrages beantworten. Ich erstellen Ihnen dann eine rechtsgültige Bescheinigung für Ihr P-Konto und sende Ihnen die Bescheinigung innerhalb eines Werktages zu.
Das Angebot gilt in ganz Deutschland bei allen Banken und Sparkassen.
Erstellung der Bescheinigung und Versand kosten nur 14 €.
Leider können wir aus technischen Gründen ausschließlich eine Zahlung über Paypal, Klarna und per Kreditkarte bei der Beauftragung der P-Konto Bescheinigung anbieten.
Wir müssen den Beauftragungsvorgang einheitlich dokumentieren und können keine abweichende Zahlungsmethoden anbieten.
Es ist also nicht möglich per Echtzeit- oder als Vorabüberweisung, per Nachnahme oder auf sonstigen anderen Wegen zu zahlen. Ausnahmen können wir leider nicht machen.
Ein Paypal Konto können Sie in wenigen einfachen Schritten innerhalb von Minuten einrichten.
Wenn Sie selbst über keine der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten verfügen, ist es möglich, dass Sie den Auftrag zusammen mit einer anderen Person durchgehen und die andere Person die Zahlung für Sie leistet. Am Ende des Auftrags erscheint ein Zahlungsformular, das auch von jeder anderen Person ausgefüllt werden kann.
Leider lässt sich diese Frage nicht für alle Banken und Sparkassen einheitlich beantworten.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben und der Pfändungsfreibetrag erhöht wurde, wird der neue Pfändungsfreibetrag von einigen Banken automatisch ohne neue P-Konto Bescheinigung angepasst.
Andere Banken nehmen keine automatische Anpassung vor und bestehen auf die Vorlage einer neuen P-Konto Bescheinigung.
In der Vergangenheit gab es auch Banken, die den bisher eingerichteten Freibetrag ohne Vorwarnung auf den Grundfreibetrag reduziert haben. Hier muss dringend gehandelt werden und eine neue P-Konto Bescheinigung vorgelegt werden.
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