Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten

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Erhöhen Sie Ihren P-Konto Freibetrag jetzt!

Kontopfändung: „Wie komme ich an mein Geld?“

Das werde ich sogar im TV oft gefragt, weil nach einer Kontopfändung zunächst das gesamte Konto gesperrt wird. Ich helfe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt, schnell und sicher einen Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung zu erhalten und den pfändungsgeschützten Freibetrag auf dem P-Konto zu erhöhen.

So sichern Sie sich Ihren Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung:

  1. P-Konto
    einrichten
  2. Freibetrag
    berechnen
  3. Bescheinigung
    beauftragen
  4. Pfändungsschutz
    erhöhen
  5. Freibetrag
    maximieren

1. P-Konto einrichten.

Girokonto in P-Konto umwandeln.

Das können Sie schnell selbst erledigen: Sie müssen Ihr Konto bei Ihrer Bank in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dies ist vor und nach einer Kontopfändung möglich und der einzige Weg überhaupt einen Pfändungsschutz zu erhalten.

Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Ihre Zahlungseingänge sind nach der Umwandlung in ein P-Konto monatlich bis zur Höhe von 1.500 € vor einer Kontopfändung geschützt (Grundfreibetrag).

An dieser Stelle möchte ich Dir gerne ein Video zeigen welches von YouTube / Vimeo stammt.

Einstellungen ändern

2. Freibetrag berechnen.

Berechnen Sie jetzt die mögliche Freibetragserhöhung.

Der Grundfreibetrag von 1.500 € reicht regelmäßig nicht aus. Sie können den Freibetrag und damit den Pfändungsschutz mit einer P-Konto Bescheinigung schnell und einfach erhöhen, wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder Pflegegeld erhalten.

Mein Freibetragsrechner ermittelt für Sie, wie viel mehr auf Ihrem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden kann.

3. P-Konto Bescheinigung beauftragen

Um den höheren Freibetrag zu erhalten, brauchen Sie eine P-Konto Bescheinigung.

Ihre Bank ist nur dann verpflichtet den berechneten Pfändungsschutz einzurichten, wenn Sie eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 Abs.1 ZPO erhalten haben. Diese P-Konto Bescheinigung können Sie nach der Berechnung direkt für nur 14,00 € hier online beauftragen.

Ich erstelle Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht innerhalb von 24 Stunden eine rechtsgültige P-Konto Bescheinigung und schicke sie Ihnen mit der Deutschen Post zu.

Meine Garantie

Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt ohne weitere Kosten bis die monatlichen Freibeträge eingerichtet sind, wenn Ihre Bank den bescheinigten Freibetrag trotz Ihrer wahrheitsgemäßer Angaben nicht einrichtet.

4. Pfändungsschutz erhöhen

Sie müssen Ihrer Bank nur noch die P-Konto Bescheinigung im Original vorlegen.

Ihre Bank muss den bescheinigten zusätzlichen Freibetrag gemäß § 903 Abs. 4 ZPO innerhalb von 2 Werktagen für die nächsten zwei Jahre auf Ihrem P-Konto einrichten.

Sie können über Ihr Geld bis zur Höhe des erhöhten Freibetrages verfügen. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie unnötige Kosten und weitere Schulden durch geplatzte Daueraufträge und Rücklastschriften.

5. Freibetrag maximieren

Maximaler Freibetrag über die Vollstreckungsstelle

In wenigen Fällen kommt es vor, dass der Freibetrag nicht ausreicht, um alle Zahlungseingänge zu schützen. Dies ist z.B. der Fall, wenn keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen, ein hohes Einkommen erzielt wird oder der Freibetrag durch Unterhaltszahlungen, die Sie erhalten, überschritten wird.

Es ist dann möglich über einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle einen weiteren zusätzlichen Freibetrag zu erhalten. Gerne kann ich Sie hierzu im Rahmen einer Videokonferenz beraten und den notwendigen Antrag bei der Vollstreckungsstelle stellen.

Beratung buchen

Im Rahmen eines persönlichen Termins als Videokonferenz oder Telefonat besprechen wir Ihre aktuelle Situation und die Möglichkeiten einer weiteren Freibetragserhöhung. Im Anschluss kann ich für Sie als Rechtsanwalt den notwendigen Antrag bei der Vollstreckungsstelle stelle, damit Ihr Schutz maximiert wird.

Jetzt Beratung vereinbaren

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Auf dem P-Konto können neben dem automatischen Grundfreibetrag in Höhe von 1.5000 € bis zu 5 weitere Freibeträge mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.

Für die erste weitere Person: 561,43 €
Für die zweite bis fünfte Person jeweils: 312,78 €

Zusätzlich kann Kindergeld und Pflegegeld geschützt werden.

Voraussetzung ist eine P-Konto Bescheinigung. Die Bescheinigung können Sie hier einfach und schnell online erhalten. Sie müssen nur wenige Fragen zur Ermittlung des Freibetrages beantworten. Ich erstellen Ihnen dann eine rechtsgültige Bescheinigung für Ihr P-Konto und sende Ihnen die Bescheinigung innerhalb eines Werktages zu.

Das Angebot gilt in ganz Deutschland bei allen Banken und Sparkassen.

Erstellung der Bescheinigung und Versand kosten nur 14 €.

Leider können wir aus technischen Gründen ausschließlich eine Zahlung über Paypal, Klarna und per Kreditkarte bei der Beauftragung der P-Konto Bescheinigung anbieten.

Wir müssen den Beauftragungsvorgang einheitlich dokumentieren und können keine abweichende Zahlungsmethoden anbieten.

Es ist also nicht möglich per Echtzeit- oder als Vorabüberweisung, per Nachnahme oder auf sonstigen anderen Wegen zu zahlen. Ausnahmen können wir leider nicht machen.

Ein Paypal Konto können Sie in wenigen einfachen Schritten innerhalb von Minuten einrichten.

Wenn Sie selbst über keine der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten verfügen, ist es möglich, dass Sie den Auftrag zusammen mit einer anderen Person durchgehen und die andere Person die Zahlung für Sie leistet. Am Ende des Auftrags erscheint ein Zahlungsformular, das auch von jeder anderen Person ausgefüllt werden kann.

Leider lässt sich diese Frage nicht für alle Banken und Sparkassen einheitlich beantworten.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben und der Pfändungsfreibetrag erhöht wurde, wird der neue Pfändungsfreibetrag von einigen Banken automatisch ohne neue P-Konto Bescheinigung angepasst.

Andere Banken nehmen keine automatische Anpassung vor und bestehen auf die Vorlage einer neuen P-Konto Bescheinigung.

In der Vergangenheit gab es auch Banken, die den bisher eingerichteten Freibetrag ohne Vorwarnung auf den Grundfreibetrag reduziert haben. Hier muss dringend gehandelt werden und eine neue P-Konto Bescheinigung vorgelegt werden.

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