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Urlaubsgeld

Urlaubsgeld und Kontopfändung

Das Urlaubsgeld ist insgesamt unpfändbar, wenn es vom Arbeitgeber in üblicher Höhe bezahlt wird. Das gilt bei einer Gehaltspfändung automatisch. Der Arbeitgeber muss den Pfändungsschutz berücksichtigen und das Urlaubsgeld mit dem unpfändbaren Arbeitseinkommen auszahlen. Bei einer Kontopfändung muss ein Schutz für das Urlaubsgeld erst eingerichtet werden.

Urlaubsgeld bei einer Kontopfändung schützen:

  • Anders als bei der Pfändung beim Arbeitgeber, besteht bei einer Kontopfändung kein automatischer Pfändungsschutz.
  • Auf einem P-Konto besteht nach einer Kontopfändung automatisch immer nur innerhalb eines pauschalen Freibetrages ein Pfändungsschutz.
  • Wird durch die Auszahlung des Urlaubsgeldes der pauschalen Freibetrag überschritten, ist das Guthaben oberhalb des Freibetrages gesperrt.
  • Ein zusätzlicher Freibetrag für das Urlaubsgeld kann mit einer P-Konto Bescheinigung nicht eingerichtet werden.
  • Reicht der Freibetrag nicht aus, muss ein Antrag auf einen individuellen Freibetrag bei der Vollstreckungsstelle gestellt werden.

So erhalten Sie Schutz für das Urlaubsgeld:

  1. Reicht der monatliche Freibetrag aus, müssen Sie Ihrer Bank nur eine aktuelle P-Konto Bescheinigung vorlegen.
  2. Reicht der Freibetrag nicht aus, muss ein individueller Freibetrag eingerichtet werden. Dies ist mit einer P-Konto Bescheinigung nicht zusätzlich möglich.
  3. Der Antrag auf einen weiteren Freibetrag für das Urlaubsgeld muss bei der Vollstreckungsstelle für jede Kontopfändung einzeln beantragt werden.

Zusätzlicher Freibetrag für das Urlaubsgeld bei einer Kontopfändung:

Ein zusätzlicher Freibetrag für das Urlaubsgeld kann bei einer Kontopfändung nur durch die Vollstreckungsstelle eingerichtet werden. Bei der Vollstreckungsstelle gibt es eine Rechtsantragstelle, die kostenfrei bei der Formulierung des Antrags hilft.

Die Vollstreckungsstelle legt dann entweder einen einmaligen festen Freibetrag für das Urlaubsgeld fest (bei gleichbleibenden Gehalt) oder ordnet an, dass Ihre Bank Sie über alle Zahlungseingänge Ihres Arbeitgebers verfügen lassen muss (wenn nicht nur durch das Urlaubsgeld einmalig der Freibetrag überschritten wird, z. B. bei schwankendem Lohn, Spesen und Zulagen).

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  1. Beschluss über die Kontopfändung, bei laufender Insolvenz den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  2. Bestätigung der Bank, dass das Konto als P-Konto geführt wird,
  3. soweit vorhanden P-Konto Bescheinigung oder Bestätigung der Bank über den eingerichteten Freibetrag,
  4. Gehaltsabrechnungen mit dem Urlaubsgeld und der letzten 2 Monate,
  5. Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Erhöhungsantrag stellen lassen

Ich biete bundesweit eine Vertretung zur Beantragung eines individuellen Freibetrages bei der Vollstreckungsstelle an.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Beratungsgespräch und pro Vollstreckungsantrag: 226,10 € inklusive Steuer.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen, die von einer Kontopfändung betroffen sind: