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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Rechtsanwalt Max Postulka, Rudolfplatz 3, 50674 Köln, Tel.: 0221 273 21 671, Fax: 0221 273 21 525, E-Mail: zentrale@rechtsanwalt-postulka.de, mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Versandkosten, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Max Postulka – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rudolfplatz 3, 50674 Köln, Tel.: 0221 273 21 671, Fax: 0221 273 21 525, E-Mail: zentrale@rechtsanwalt-postulka.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Rechtsdienstleistung, die ich/wir am ……………………………… beauftragt haben.

Ihr Name
Ihre Anschrift
Ihre Unterschrift

Datum: …………………………………….

Allgemeine Geschäfts- und Mandatsbedingungen (AGB) der Rechtsanwaltskanzlei Max Postulka

  1. Geltungsbereich

    1. Dieses allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erledigung von Rat und Auskünften durch den Rechtsanwalt an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
    2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle zuk¨nftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten.
    3. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Vertragspartner

    Vertragspartner des durch Geschäftsbesorgungsvertrag begründeten Mandatsverhältnis sind Herr Rechtsanwalt Max Postulka (im Folgenden nur Rechtsanwalt genannt), Rudolfplatz 3, 50674 Köln und der Auftraggeber (im Folgenden nur Mandant genannt).

  3. Vertragsgegenstand

    Der Vertragsgegenstand wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die insoweit vereinbarte Tätigkeit ist nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

  4. Zustandekommen des Vertrages

    Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt kommt dadurch zustande, dass der Mandant einen Auftrag erteilt und der Rechtsanwalt durch den Auftrag annimmt. Bis zur Auftragsannahme bleibt der Rechtsanwalt in seiner Entscheidung über die Mandatsannahme grundsätzlich frei. Ein Mandatsverhältnis kommt nicht zustande, wenn Anfragen lediglich im Rahmen von Informations-Servicediensten allgemein beantwortet werden.

  5. Leistungsumfang durch den Rechtsanwalt

    1. Der Rechtsanwalt führt alle Aufträge unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen durch.
    2. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet im Rahmen seiner Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist er berechtigt, die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Angaben zu den persönlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen und Zahlenangaben, als zutreffende Tatsachen zugrunde zu legen.
    3. Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.
    4. Handlungen, die sich auf dasselbe Mandat mehrerer Auftraggeber beziehen und welche einer von mehreren Auftraggebern vornimmt oder welche von einem oder mehreren Auftraggebern vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Auftraggeber. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Auftraggeber, so kann das Mandat niedergelegt werden.
  6. Leistungsänderungen

    1. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, seiner fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich der Rechtsanwalt mit dem Mandanten hinsichtlich der angestrebten Zielsetzung ab, wobei er berechtigt ist, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.
    2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand des Rechtsanwaltes oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und Terminierung. Soweit nicht anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbare Nachteile verbunden sind, führt der Rechtsanwalt in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung seine Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.
  7. Schweigepflicht

    Der Rechtsanwalt ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.

  8. Pflichten und Obliegenheiten des Mandanten

    1. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängende Tatsachen umfassend zu informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Schriftstücke und Unterlagen, auch neu eingehende und wiedergefundene, vorzulegen.
    2. Der Mandant ist verpflichtet, während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen.
    3. Der Mandant hat den Rechtsanwalt schriftlich per Post oder E-Mail zu unterrichten, wenn er seinen Wohnsitz wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen auch krankheitsbedingten Gründen nicht erreichbar ist.
    4. Der Rechtsanwalt versteht die Angaben des Mandanten stets als Tatsachen und muss keine eigenen Nachforschungen anstellen. Der Mandant verpflichtet sich, die ihm überlassenen Informationen, Mitteilungen, P-Konto Bescheinigung, Briefe und Schriftsätze des Rechtsanwalts stets sorgfältig zu lesen und insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Entsprechen die Inhalte nicht den aktuellen Tatsachen oder sind sie nicht vollständig, verpflichtet sich der Mandant, umgehende Ergänzungen, bzw. Änderungen mitzuteilen.
  9. Datenverarbeitung

    1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrags mit Datenverarbeitungsanlagen selbst und durch Erfüllungsgehilfen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten; des Weiteren diese Daten an Dritte, insbesondere Gerichte und Behörden, weiterzugeben und von diesen verarbeiten zu lassen, soweit dies im Rahmen des Auftrags erforderlich ist.
    2. Der Rechtsanwalt darf seine EDV-Anlage, seine Kommunikationsanlagen und sonstige Geräte per Fernwartung durch zuverlässige Unternehmen betreuen lassen, auch wenn diese dabei Einblick in die gespeicherten Daten erhalten könnten.
  10. Übermittlung von Informationen

    1. Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkung per E-Mail mandatsbezogene Informationen, Briefe, Schriftsätze und sonstigen Schriftverkehr zusendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselter E-Mail nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.
    2. Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass der Rechtsanwalt und seine Erfüllungsgehilfen diese ohne Einschränkung nutzen, um ihm Terminbestätigungen, sonstige Bestätigungen oder Terminerinnerungen zu senden.
  11. Auftragsbearbeitung durch Mitarbeiter und Dritte

    Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags, Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte, sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.

  12. Gebühren und Vergütung

    1. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart, ist die Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie in Schriftform (Brief) oder in Textform (E-Mail, Fax, elektroisches Auftragsformular) geschlossen werden.
    2. Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats.
    3. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Rechtsanwalt neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen (§ 9 RVG). Das gilt auch wenn Kostenerstattungsansprüche gegenüber Dritten bestehen.
    4. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind unverzüglich zu zahlen.
    5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwalts (Gebühren und Auslagen) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    6. Bis zur vollständigen Zahlung eines angeforderten Kostenvorschusses gemäß Ziffer 12.3 hat der Rechtsanwalt das Recht zur Zurückbehaltung der beauftragten Leistungen (Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB). Der Rechtsanwalt behält sich vor, mit der Tätigkeit zur Erledigung des Auftrags erst dann zu beginnen wenn der angeforderte Kostenvorschuss vollständig gezahlt worden ist.
  13. Gesamtschuldnerische Haftung bei Mandantenmehrheit

    Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften dann gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung des Rechtsanwaltes, wenn der Rechtsanwalt für sie in derselben Angelegenheit tätig wird.

  14. Kündigung/Abrechnung noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Mandatsverhältnis jederzeit von dem Mandanten gekündigt werden.
    2. Das Kündigungsrecht steht auch dem Rechtsanwalt zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
    3. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
  15. Erstattung von Zahlungen

    1. Die vollständige oder teilweise Erstattung von Zahlungen durch den Mandanten oder Dritte ist unter dem Gesichtspunkt der nicht vollständigen Leistungserbringung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Rechtsanwalt vor oder nach der Auftragserteilung hinreichende Unterlagen und/oder Informationen (z.B. Gläubigerunterlagen, sonstige Informationen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen) zur Aufnahme der Bearbeitung des Auftrags erhalten und hiernach mit der Bearbeitung begonnen hat.
    2. Kann die Bearbeitung des Auftrags hiernach aus Gründen, die der Rechtsanwalt nicht zu vertreten hat, sondern die auf Umständen aus der Sphäre des Mandanten beruhen (z.B. fehlende Mitwirkung oder fehlende Zahlung innerhalb der vereinbarten Fälligkeit), die dieser zu vertreten hat, nicht weiter oder zu Ende geführt werden, scheidet die vollständige oder teilweise Erstattung von Zahlungen aus. Gleiches gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsanwalt aufgrund von seitens des Mandanten zu vertretenen Umständen zur Kündigung des Mandatsverhältnisses berechtigt ist und dieser die Kündigung erklärt hat, nachdem bereits mit der Auftragsbearbeitung begonnen wurde.
  16. Aufbewahrung von Unterlagen

    1. Nach § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung endet die Pflicht des Rechtsanwaltes zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter dem Rechtsanwalt aus Anlass der Beauftragung überlassen hat, 5 Jahre nach Beendigung des Mandates. Der Rechtsanwalt schuldet keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.
    2. Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift hat.
  17. Haftung des Rechtsanwalts

    1. Der Rechtsanwalt hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro abgeschlossen. Die Haftung des Rechtsanwalts für Vermögensschäden wird auf diesen Betrag begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Der Mandant verpflichtet sich den Rechtsanwalt zu informieren, wenn für ihn erkennbar ist, dass höhere Schäden entstehen können.
    2. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich und begründen, soweit gesetzlich zulässig, nur dann eine Haftung.
    3. Die Haftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes besteht bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland KK VS PG Oppenheimstr. 2 50668 Köln Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland.
  18. Sonstiges

    1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt dürfen nur nach vorheriger Zustimmung schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
    2. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Kammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln
    4. Maßgebliche Berufsrechtliche Regelungen sind die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) und weitere Regelungen, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden können www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
    5. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 5 BRAO. Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.brak.de).
  19. Mündliche Nebenabreden

    Mündliche Nebenabreden werden und wurden nicht getroffen.

  20. Salvatorische Klausel

    Die Rechtswirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.