Die SCHUFA sammelt Informationen über Ihr Zahlungsverhalten bei Bankgeschäften. Wurde Ihr Konto wegen eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens gekündigt, steht die Kündigung in der SCHUFA. Die Kündigung stellt ein negatives SCHUFA-Merkmal dar. Negative SCHUFA-Merkmale beeinträchtigen Ihre Bonität. Aber auch die Abgabe der Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) sowie der Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft sind negative SCHUFA-Merkmale. Diese „harten“ Negativmerkmale verhindern oft jegliche Geschäftsbeziehung. Die SCHUFA löscht Negativmerkmale in der Regel am Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Speicherung.