Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
02/04/2017

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Du kannst Deinen Grundfreibetrag um einen weiteren Freibetrag erhöhen, wenn es sich um Deinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt und ihr im gemeinsamen Haushalt lebt. Auf eine konkrete Unterhaltszahlung kommt es dann nicht an.
Der Freibetrag wird auch gewährt, wenn ihr getrennt voneinander lebt und Du dem Partner Unterhalt zahlst. Gleichfalls wird der Freibetrag gewährt, wenn Deine Ehe geschieden oder Deine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben ist und Du dem Partner Unterhalt zahlst.
Kategorie:
Häufigste Fragen zur Höhe der Freibeträge beim P-Konto
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