Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
14/02/2017
Ja, wenn Du Deiner Bank eine P-Konto Bescheinigung vorlegst. Die P-Konto Bescheinigung kannst Du bei mir erhalten. Nur wenn ein weiterer Freibetrag auf Deinem P-Konto für die Kinder und das Kindergeld eingerichtet ist, kannst Du über das eingehende Kindergeld verfügen.
Kategorie:
Häufigste Fragen zur Einrichtung eines P-Kontos
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