Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
02/04/2017
Ja, auch wenn Du mit Deinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (z.B. Patchworkfamilie) lebst (also ihr nicht miteinander verheiratet oder verpartnert seid oder wart), steht Dir über Deinen Grundfreibetrag hinaus ein zusätzlicher Freibetrag zu, wenn Du die Leistungen vom Jobcenter für Dich und Deinen Partner auf Dein P-Konto erhältst. Ist der Partner die 1. Person, der Du Unterhalt gewährst, beträgt der zusätzliche Freibetrag 404,16 €. Gibt es eine 2. Person, beträgt der weitere Freibetrag 225,17 €
Kategorie:
Häufigste Fragen zur Höhe der Freibeträge beim P-Konto
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