Die regelmäßige Verjährungszeit beträgt 3 Jahre. Die Verjährung beginnt aber erst zum 1. Januar des Jahres, nachdem die Forderung entstanden ist. Beispiel: Rechnung vom 1.7.2015, Verjährung startet mit dem 1.1.2016 und endet zum 31.12.2018.
Die regelmäßige Verjährungszeit beträgt 3 Jahre. Die Verjährung beginnt aber erst zum 1. Januar des Jahres, nachdem die Forderung entstanden ist. Beispiel: Rechnung vom 1.7.2015, Verjährung startet mit dem 1.1.2016 und endet zum 31.12.2018.
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Max Postulka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
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