Jeder Schuldner hat nach § 850c ZPO Anspruch, dass ihm ein Mindestbetrag seines Einkommens für seinen Lebensunterhalt verbleibt. Details siehe „Freibetrag“.
Jeder Schuldner hat nach § 850c ZPO Anspruch, dass ihm ein Mindestbetrag seines Einkommens für seinen Lebensunterhalt verbleibt. Details siehe „Freibetrag“.
Max Postulka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gürzenichstr. 21a-c
50667 Köln
Tel.: 0221 27129356
Fax: 0221 27129357