Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto und Anspruch darauf, dass das Girokonto als P-Konto geführt wird. P-Konten werden zudem in der Regel nur im Guthabenbereich geführt, so dass auf die Bonität des Schuldners nicht ankommt.
Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto und Anspruch darauf, dass das Girokonto als P-Konto geführt wird. P-Konten werden zudem in der Regel nur im Guthabenbereich geführt, so dass auf die Bonität des Schuldners nicht ankommt.
Max Postulka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Gürzenichstr. 21a-c
50667 Köln
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