Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
01/04/2017
Überweist Dir der Arbeitgeber am 3. Mai Dein Gehalt für den Mai und bereits am 28. Mai das Gehalt für den Juni, überschreitest Du wegen dieses doppelten Zahlungseingangs oft Deinen Freibeitrag. Damit der über dem Freibetrag liegende Betrag nicht pfändbar wird, verlängert sich der Pfändungsschutz über das Monatsende hinaus. Du kannst dann bis zum Ende des Folgemonats (im Beispiel bis Ende Juni) über beide Gehaltszahlungen frei verfügen. Du brauchst dazu nichts weiter zu veranlassen.
Kategorie:
Häufigste Fragen zur Höhe der Freibeträge beim P-Konto
Hatte das Problem das mein Gehalt am 01. 04 kam und am 28.04 . Meine Bank (paycenter) hat nun das Gehalt komplett einbehalten … hab diesen Monat also kein Geld
Wie allen Rentner, bekomme ich auch meine Rente am letzte Arbeitstag des Monats und das Geld steht erst in nächste Monat zur Verfügung. Gilt das Betrag in das Monat wenn es zur Verfügung steht, als Übernahme von nicht verbrauchtes Geld aus dem vorherige Monat? Für mein Bank ja, und wurde gepfändet. Was mache ich nun?
ich gehe arbeiten und bekomme am 1und am 15 des monats meinen lohn. habe ein pkonto kann mein zweiten lohn nicht aus schöpfen da ich nur 1.260 €bekomme. nun wollteich fragen wie kann ich meinen freibetrag auf 1.900 erhöhen .?
Das Beispiel ist etwas unglücklich, weil Gehalt eher nicht im voraus bezahlt wird…
Um aber bei dieser Konstellation zu bleiben… Und jetzt passiert folgendes (was mir passiert ist…)
Wenn nach dieser Konstellation das Gehalt gezahlt am 28. Mai in den Folgemonat Juni übernommen wird und am Ende des Monats Juni das Gehalt von Juli gezahlt wird, ensteht quasi wieder ein doppelter Gehaltseingang im Juni. Was passiert nun? Wird das Gehalt erneut übertragen in den nächsten Monat oder wird es gepfändet? Und was kann man dagegen tun?
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