Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
02/04/2017
Du kannst Dich in jeder Phase mit Deinem Gläubiger außergerichtlich über den Ausgleich Deiner Schulden verständigen, einen Zahlungsplan vereinbaren und im günstigsten Fall einen Schuldennachlass erreichen. Spätestens, wenn Du die Privatinsolvenz beantragst, musst Du außergerichtlich eine Schuldenbereinigung versuchen. Kommt keine Einigung zustande, muss eine geeignete Stelle (Rechtsanwalt, Schuldnerberatung) bescheinigen, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist. Erst dann akzeptiert das Gericht Deinen Antrag auf Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Kategorie:
Häufigste Fragen zur Schuldnerberatung
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