Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
02/04/2017
Du kommst in Verzug, wenn Du eine Forderung nicht vereinbarungsgemäß zahlst. Der Gläubiger braucht Dich dazu nicht eigens zu mahnen, wenn Du die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt schuldest (Zahlung am 5. August) oder ein Zahlungszeitraum bestimmt ist (Zahlung spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware). Ist keine genaue Fälligkeit bestimmt, kommst Du von Gesetzes wegen automatisch in Verzug, wenn Du nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlen und Dich der Gläubiger in der Rechnung auf den Verzugseintritt hingewiesen hat (§ 286 BGB).
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Häufigste Fragen zur Schuldnerberatung
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