Ihr Zahlungsverzug kann auch auf reiner Nachlässigkeit beruhen. Sie können deshalb ein Negativmerkmal vorzeitig in der SCHUFA löschen lassen, wenn die Forderung höchstens 2.000 € beträgt, der Gläubiger die Forderung noch nicht gerichtlich hat feststellen (titulieren) lassen und Sie die Forderung binnen Monatsfrist bezahlt haben. Außerdem müssen Sie der SCHUFA die schriftliche Bestätigung Ihres Gläubigers vorlegen, dass die Forderung bezahlt ist.