Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
14/02/2017
Dein Zahlungsverzug kann auch auf reiner Nachlässigkeit beruhen. Du kannst deshalb ein Negativmerkmal vorzeitig in der SCHUFA löschen lassen, wenn die Forderung höchstens 2.000 € beträgt, der Gläubiger die Forderung noch nicht gerichtlich hat feststellen (titulieren) lassen und Du die Forderung binnen Monatsfrist bezahlt hast. Außerdem musst Du der SCHUFA die schriftliche Bestätigung Deines Gläubigers vorlegen, dass die Forderung bezahlt ist.
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Häufigste Fragen im Zusammenhang mit Girokonten
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