Verfügst Du nur über ein geringes Einkommen, vor allem wenn Du Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehst, kannst Du Beratungshilfe erhalten und dich bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl juristisch beraten lassen. Gehe zu dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht. Dort erhältst Du auf der Rechtsberatungsstelle einen Berechtigungsschein. Mit diesem Berechtigungsschein kannst Du dich bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl informieren und juristisch beraten lassen. Je nachdem verfasst der Anwalt auch ein Schreiben an deine Gläubiger oder erörtert die Situation telefonisch mit ihm. Wenn Du dazu in der Lage bist, zahlst Du lediglich 15 €. Ansonsten rechnet der Anwalt seine Gebühren mit der Gerichtskasse direkt ab. Die Beratungshilfe betrifft nur die außergerichtliche Beratung. Musst Du dich gerichtlich verteidigen, kommt Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
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