Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
02/04/2017
Du kannst notariell Gütertrennung vereinbaren. Dies hat zur Folge, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben wird und im Fall der Scheidung kein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Die Gütertrennung hat aber keine Auswirkungen darauf, dass jeder Ehepartner für seine Verbindlichkeiten selbst verantwortlich ist und der andere Partner nur bei Geschäften des täglichen Lebens mit verpflichtet wird.
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Häufigste Fragen zur Schuldnerberatung
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