Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
02/04/2017
Der Gläubiger kann ein Inkasso beauftragen um seine Forderung gegen Dich einzutreiben. Deren Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird vom Landgericht erteilt, sofern der Betreiber geeignet und zuverlässig ist. Handelt es sich um eine ausländische Adresse, solltest Du das für Deinen Bezirk zuständige Landgericht informieren. Ansonsten vertritt das Inkassobüro den Gläubiger. Du musst dessen Schreiben und Zahlungsaufforderungen also ernst nehmen und solltest möglichst darauf reagieren. Oft werden überhöhte Gebühren abgerechnet. Du solltest die Abrechnung am besten anwaltlich überprüfen lassen.
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Häufigste Fragen zur Schuldnerberatung
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