Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
14/02/2017
Möchte Deine Bank die Geschäftsverbindung kündigen, muss sie die Erklärung regelmäßig in Textform abgeben (§ 126b BGB). Textform bedeutet, dass eine Erklärung in lesbarer Form auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden muss. Als Empfänger sollst Du die Möglichkeit haben, die Mitteilung für einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Fehlt es an der Textform, ist die Erklärung unwirksam.
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Häufigste Fragen im Zusammenhang mit Girokonten
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