Veröffentlicht
von
Max Postulka
an
14/02/2017
Der Inhaber eines Basisgirokontos muss genauso behandelt werden wie der Inhaber eines normalen Girokontos. Alle Kontoinhaber sind gleich zu behandeln. § 40 Zahlungskontengesetz bestimmt ein Benachteiligungsverbot. Es dürfen also keine zusätzliche Gebühren erhoben werden.
Kategorie:
Häufigste Fragen im Zusammenhang mit Girokonten
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