Möchten Sie mit Ihrem Girokonto zu einer anderen Bank wechseln, sind die Banken neuerdings verpflichtet, Sie zum reibungslosen Ablauf des Wechsels zu unterstützen (§ 20 Zahlungskontengesetz). Ihre alte Bank wird der neuen Bank eine Liste bestehender Daueraufträge übermitteln, sie wird bei ihr eingehende Lastschriften und Überweisungen nicht mehr akzeptieren und die neue Bank über alles informieren, was von Wichtigkeit sein kann.