Zum 1. Dezember 2021 sind 5 wesentliche Änderungen beim P-Konto Inkraft getreten.
In meinem Video möchte ich Dir die 5 wichtigen Gesetzesänderungen vorstellen, die zu einer echten Verbesserung des Vollstreckungsschutzes führen.

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Was sind die wesentlichen Änderungen?
Änderung Nr. 1: Freibeträge
Die Freibeträge werden nicht mehr alle 2 Jahre, sondern jährlich zum 1. Juli angepasst. Der Grundfreibetrag wird ab sofort aufgerundet und beträgt hierdurch 1260 €.
Änderung Nr. 2: Ansparen
Nicht verbrauchtes Guthaben steht ab sofort nicht mehr nur einen, sondern drei Monate zusätzlich zur Verfügung. So kann man länger ansparen.
Änderung Nr. 3: Nachzahlungen
Nachzahlungen von Sozialleistungen und Kindergeld können bis zur Höhe von 500 € mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden.
Änderung Nr. 4: Gültigkeitsdauer der P-Konto Bescheinigung
Es gibt eine gesetzliche Gültigkeitsdauer für eine P-Konto Bescheinigung von nunmehr 2 Jahren.
Änderung Nr. 5: Gemeinschaftskonten und Dispo
Gemeinschaftskonten und Konten mit Dispositionsrahmen müssen ab sofort in ein P-Konto umgewandelt werden. Aus den Gemeinschaftskonten müssen zwei Einzelkonten gemacht werden. Der Disporahmen muss beim P-Konto auf Null gesetzt werden und die Bank muss über den bisherigen Dispositinsrahmen einen gesonderten Darlehensvertrag machen.
Mein Tipp bei einer Kontopfändung:
Zeit ist Geld. Bei einer Kontopfändung gilt es schnellstmöglich den Schutz zu berechnen und zu erhöhen. Dies biete ich bundesweit online an.