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So ermitteln Sie Ihre Schulden

Wo habe ich überhaupt Schulden?

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre Schulden zu beseitigen, haben Sie bereits den ersten wichtigen Schritt gemacht. Aber: Viele haben den Überblick verloren und wissen nicht, wo überall Schulden bestehen. Die Unterlagen sind teilweise bei Umzügen abhanden gekommen oder wurden vernichtet. Das erschwert den Überblick.

Das Problem bei unbekannten Gläubigern:

  • Bei Vergleichsverhandlungen und auch bei einem Insolvenzantrag gilt: Alle Gläubiger müssen angegeben werden.
  • Ein Verglich hat nur Wirkung gegenüber den Gläubigern, mit denen er vereinbart wurde. Werden nachträglich Gläubiger bekannt, muss neu verhandelt werden.
  • Ein Insolvenzantrag muss eine Gläubigerübersicht enthalten. Wenn das Gläubigerverzeichnis vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig ist, kann dies bereits zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
  • Es gibt kein zentrales Schuldenverzeichnis, in dem alle Schulden von jeder Person gespeichert werden.

Die Lösung: So ermitteln Sie Ihre Schulden

  1. Sammeln und sortieren Sie die vorhandenen Unterlagen.
  2. Beantragen Sie bei öffentlichen Verzeichnissen, Wirtschaftsauskunfteien und dem Gerichtsvollzieher eine Selbstauskunft.
  3. Erstellen Sie aus den gesammelten Unterlagen eine Übersicht oder senden Sie uns die Unterlagen im Rahmen einer Beratung zu.

Der erste Punkt ist oft der kritischste: Wenn sich die Post stapelt und Sie Briefe gar nicht mehr öffnen, ist es höchste Zeit, um zu handeln. Die Post muss ab sofort immer geöffnet werden. Auch wenn der Inhalt nicht erfreulich ist, es handelt sich zunächst mal nur um Papier. Sie können nur herausfinden, wie hoch Ihre Schulden sind, wenn Sie sich informieren und die Inhalte zur Kenntnis nehmen.

Also: Schubladen auf, Briefe raus, alles aufmachen. Sollten Rechnungen und Mahnungen per E-Mail eingetroffen sein, drucken Sie die betreffenden Mails aus. Als Mail kommt meist nur die erste Mahnung, dann gehen Gläubiger zur Briefform über.

Nachdem Sie alle Dokumente gesammelt haben, sortieren Sie fällige Rechnungen und Mahnschreiben nach Gläubigern.

Achtung: Versandhäuser, aber auch andere Gläubiger, schalten oft ein Inkassounternehmen ein. Achten Sie darauf, die Korrespondenz richtig zuzuordnen.

Legen Sie eine Liste an und tragen Sie die Namen der Gläubiger sowie die Höhe der jeweiligen Schulden ein und sortieren Sie das aktuellste Schreiben des jeweiligen Gläubigers zu der Liste.

Anschließend addieren Sie die Beträge.

Haben Sie zusätzlich noch laufende Darlehen oder Kredite? Um wie viel ist Ihr Konto überzogen? Handelt es sich um einen Dispokredit oder um eine genehmigte Überziehung?

Suchen Sie alle Bankunterlagen und ergänzen Sie die Aufstellung.

Wenn gegen Sie bereits die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher durchgeführt wurde, können Sie den Gerichtsvollzieher bitten, Ihnen einen Ausdruck über die bisher durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine ganz wichtige Informationsquelle, da nicht zwangsläufig jede Vollstreckungsmaßnahme in einer Auskunft der SCHUFA oder anderer Auskunfteien enthalten ist. Der Gerichtsvollzieher ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Auskunft zu erteilen. Die meisten Gerichtsvollzieher sind jedoch hilfsbereit, wenn Sie freundlich um eine entsprechende Auskunft gebeten werden.

Die SCHUFA ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftei. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten.

Eine aktuelle vollständige Schufa-Auskunft kann am schnellsten über eine Filiale der Postbank für 29,95 € ausgedruckt werden. Über diesen Link finden Sie die nächste Postbank Filiale an der dies möglich ist.

Der beste Weg ist die kostenfreie Selbstauskunft, die jeder einmal pro Jahr beantragen kann. Die kostenfreie Selbstauskunft kann ganz bequem online angefordert werden.

Sie können die SCHUFA-Auskunft auch über ein Online-Formular beauftragen. Die kostenlose Datenkopie ist die richtige.

CRIF Bürgel ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei sowie ein Dienstleister für Kredit- und Bonitätsinformationen, Kreditrisikomanagement, Betrugsprävention, Adressmanagement und Adressermittlungen mit Hauptsitz in München.

Über diesen Link können Sie online eine Selbstauskunft anfordern.

Creditreform Boniversum ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Bonitätsinformationen über Privatpersonen für eine sichere Geschäftsabwicklung zwischen Unternehmen und Endkunden erstellt.

Die digitale Sofortauskunft enthält Identifikationsdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und frühere Anschriften, Daten aus amtlich-öffentlichen Quellen (z. B. Gerichtsdaten) sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten.

Über diesen Link können Sie online eine Selbstauskunft anfordern.

Die infoscore Consumer Data GmbH (ICD) ist ein weiteres Auskunfteiunternehmen.

In der Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auch Selbstauskunft genannt, finden Sie alle Informationen die über Sie gespeichert sind sowie Ihren Bonitäts-Score. Sie erfahren, woher Ihre Daten stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.

Über diesen Link können Sie online eine Selbstauskunft anfordern.

Übersicht erstellen

Wenn Sie alle Auskünfte und Informationen eingeholt und gesammelt haben, müssen Sie die Daten nur noch zusammenführen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es doch noch weitere Gläubiger gibt, die sich seit längerer Zeit nicht gemeldet, vollstreckt oder in eine Auskunftei eingetragen haben, können Sie die Daten des Gläubigers problemlos nachtragen. Man kann Ihnen dann nicht den Vorwurf machen, dass Sie einen Gläubiger vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht angegeben hätten.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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