Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten
P-Konto Freibetrag 2023: Neue Freibeträge ab dem 1. Juli 2023
Übersicht über die P-Konto Freibeträge
Die Freibeträge auf dem P-Konto werden immer zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Die Anpassung zum 01.07.2023 soll die Inflation ausgleichen und führt zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen von mindestens 70,00 € bis zu 157,62 € pro Monat. Die Übersicht über die Pfändungsfreibeträge zeigt, wer in welcher Höhe profitiert.
Weitere Freibeträge für Familien und Unterhaltsverpflichtungen
Nach einer Kontopfändung und der Umwandlung des Kontos in ein P-Konto besteht für den Kontoinhaber automatisch nur ein Grundfreibetrag.
Für folgende Personen können mit einer P-Konto Bescheinigung weitere pauschale Freibeträge eingerichtet werden, um den Vollstreckungsschutz bei einer Kontopfändung zu erhöhen:
- Ehefrau/Ehemann im gemeinsamen Haushalt
- getrennt lebende Ehefrau/Ehemann, wenn Unterhalt gezahlt wird
- minderjährige Kinder im Haushalt
- minderjährige Kinder im Haushalt des anderen Elternteils, wenn Unterhalt gezahlt wird
- volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, wenn Unterhalt gezahlt wird.
Das sind die neuen P-Konto Freibeträge:
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto erhöht sich um 70,00 € von 1.340 € auf 1.410 € monatlich.
Der Freibetrag für die erste weitere Person steigt von 500,62 € auf 527,76 €.
Ab der zweiten weiteren Person bis zu maximal vier weiteren Personen wird der Freibetrag von derzeit 278,90 € auf 294,02 € pro Person erhöht.
Wie erhalte ich die höheren Freibeträge?
Um die weiteren Freibeträge für Angehörige zu erhalten, wird eine P-Konto Bescheinigung benötigt. Diese P-Konto Bescheinigung können Sie bei mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht über meine Webseite beauftragen. Sie erhalten dann nach der Beauftragung ein bundesweit gültiges Dokument (P-Konto Bescheinigung) und müssen Ihrer Bank nur die Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages vorlegen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben und der Pfändungsfreibetrag erhöht wurde, wird der neue Pfändungsfreibetrag von einigen Banken automatisch ohne neue P-Konto Bescheinigung angepasst. Andere Banken nehmen keine automatische Anpassung vor und bestehen auf die Vorlage einer neuen P-Konto Bescheinigung. In der Vergangenheit gab es auch Banken, die den Freibetrag ohne Vorwarnung auf den Grundfreibetrag reduziert haben. Hier muss dringend gehandelt werden und eine neue P-Konto Bescheinigung vorgelegt werden.
Berechnen Sie jetzt Ihren möglichen Pfändungsfreibetrag für Ihr P-Konto
Nutzen Sie unseren Freibetragsrechner, um Ihren persönlichen Freibetrag schnell und einfach zu ermitteln, der Sie mit einer P-Konto Bescheinigung bei einer Kontopfändung schützt.
Direkt nach der Berechnung haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung der notwendigen P-Konto Bescheinigung online für nur 14 € in Auftrag zu geben.
Innerhalb eines Werktages erstellen wir Ihre Bescheinigung und schicken diese mit der Deutschen Post zu Ihnen. Anschließend legen Sie die P-Konto Bescheinigung nur noch Ihrer Bank im Original vor und der bescheinigte Freibetrag ist Ihnen sicher.
Die von mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht ausgestellte P-Konto Bescheinigung ist bundesweit bei allen Banken und Sparkassen anerkannt. Sollten Sie Probleme mit der Einrichtung haben, stehen wir Ihnen kostenfrei gegenüber Ihrer Bank zur Seite.
Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen, die von einer Kontopfändung betroffen sind: