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Kontopfändung: Diese 5 Fakten müssen Sie kennen.

Handeln ist dringend erforderlich.

Die Kontopfändung ist die häufigste und härteste Form der Zwangsvollstreckung. Keine andere Maßnahme ist bei Gläubigern so beliebt. Eine Kontopfändung ist die einzige Zwangsvollstreckungsmaßnahme bei der es keinen automatischen Vollstreckungsschutz gibt. Das macht sie so gefährlich.

Zahlen zur Kontopfändung:

In Deutschland gibt es laut Wikipedia pro Monat ca. 300.000 bis 350.000 Kontenpfändungen.

Über 6 Millionen Menschen in Deutschland gelten als überschuldet.

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 120.239 Insolvenzen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes waren dies rund 60 Prozent mehr als im Vorjahr.

Diese 5 Fakten müssen Sie kennen:

  1. Es gibt keinen automatischen Schutz vor Kontopfändungen.
  2. Nach einer Kontopfändung drängt die Zeit.
  3. Freibeträge für Angehörige und Sozialleistungen müssen erst eingerichtet werden.
  4. Die eingerichteten Freibeträge gelten nur befristet.
  5. Nach einer Kontopfändung sind weitere Schritte notwendig.

Eine Kontopfändung ist existenzgefährdend und baut Handlungsdruck auf.

Nach einer Kontopfändung wird Ihr gesamtes Guthaben auf dem Girokonto eingefroren. Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen reagieren, wird das gesamte Guthaben an den pfändenden Gläubiger überwiesen.

Wenn Sie die Miete, Strom,- Gas- und Wasserabschläge nicht zahlen können, droht die Kündigung des Mietverhältnisses und die Einstellung der Energieversorgung. Keine andere Pfändungsmaßnahme bringt so schnell so gravierende Nachteile und ist daher bei Gläubigern so beliebt um Druck aufzubauen.

Jeder, dem eine Kontopfändung droht oder der bereits von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte daher diese 5 Fakten kennen, um sein Existenzminimum zu schützen:

1. Es gibt keinen automatischen Schutz vor Kontopfändungen.

Im Gegensatz zu einer Lohn- oder Gehaltspfändung gibt es bei einer Kontopfändung keinen automatischen Schutz des Existenzminiums.

Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung erhalten Sie auch nach einer Pfändung beim Arbeitgeber automatisch weiterhin Ihre unpfändbaren Bezüge. Sie werden vom Gesetzgeber geschützt, ohne dass Sie etwas veranlassen müssen. Ihr Arbeitgeber muss selbst unter Berücksichtigung Ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen berechnen, wie viel pfändbar ist und Ihnen die unpfändbaren Bezüge auszahlen.

Wenn aber nun das unpfändbare Gehalt auf Ihr Konto überwiesen wird und zusätzlich Ihr Konto gepfändet wird, gibt es keinen automatischen Schutz für Ihr Kontoguthaben ohne ein P-Konto.

Jeder Cent Guthaben auf Ihrem Konto kann gepfändet werden. Das gilt sogar für den Bezug von Sozialleistungen und Kindergeld. Auf Ihrem Konto wird nicht nach der Herkunft des Geldes unterschieden. Jedes Guthaben ist pfändbar. Einen automatischen Pfändungsschutz gibt es nicht.

2. Nach einer Kontopfändung drängt die Zeit.

Damit Ihnen durch die Kontopfändung nicht alles genommen wird, müssen Sie nun selbst schnell aktiv werden. Sie müssen sich selbst um die Einrichtung des Pfändungsschutzes kümmern.

Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Sie müssen nur die folgenden Schritte beachten.

Nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Ihre Bank oder Sparkasse haben Sie 4 Wochen Zeit den Pfändungsschutz auf Ihrem Konto einzurichten. Ihre Bank wird Sie über die Pfändungsmaßnahme informieren. Reagieren Sie nicht oder nicht schnell genug, wird das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen.

Das müssen Sie machen, um einen Pfändungsschutz zu erhalten:

Nach einer Kontopfändung müssen Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Damit Sie einen Pfändungsschutz vor der Kontopfändung erhalten, müssen Sie zunächst bei Ihrer Bank Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das ist ganz einfach. Sie müssen nur zu Ihrer Bank gehen und beantragen, dass Ihr gepfändetes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Diesen ersten Schritt können Sie am besten heute noch erledigen. Die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist vor und nach einer Kontopfändung möglich.

Rechtlicher Hinweis zur Einrichtung des Pfändungsschutzkontos:

Auf die Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Jeder hat gemäß § 850k ZPO das Recht ein Konto (aber nur ein Konto) in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen, um sein Existenzminimum zu schützen. Jede Bank oder Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, ein gepfändetes Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

3. Freibeträge für Angehörige und Sozialleistungen müssen erst eingerichtet werden.

Nach der Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto können Sie sich jedoch nicht entspannt zurücklehnen. Der nun vorhandene Pfändungsschutz ist nämlich auf einen Grundfreibetrag in Höhe von 1.260 € begrenzt.

Die Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto führt gerade nicht zur Aufhebung der Pfändung und einem grundsätzlichen Verbot zukünftiger Kontopfändungen. Auch ein P-Konto kann gepfändet werden, sogar mehrfach.

Das Pfändungsschutzkonto ermöglicht Ihnen nach der Einrichtung lediglich trotz einer Kontopfändung über Guthaben bis zur Höhe von 1.260 € zu verfügen.

Wenn Sie vorsorglich Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt haben und Ihr Konto noch nicht gepfändet ist, können Sie selbstverständlich über das gesamte Guthaben verfügen.

Ist Ihr Konto aber bereits gepfändet und werden Ihnen monatlich Zahlungen über diesem Freibetrag gutgeschrieben, greift die Kontopfändungen zu. Jeder Cent über dem Grundfreibetrag von 1.260 € wird dann an den Gläubiger überwiesen, der die Kontopfändung veranlasst hat.

Damit auch das Existenzminimum Ihres Ehegatten und Ihrer Kinder geschützt wird, können weitere Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Sie werden es bereits ahnen:

Auch die Einrichtung der weiteren Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto erfolgt nicht automatisch. Es liegt wieder an Ihnen, sich um die Einrichtung des erweiterten Pfändungsschutzes zu kümmern.

Zur Einrichtung weiterer Freibeträge brauchen Sie eine P-Konto Bescheinigung
Um zusätzliche Freibeträge für Ihren Ehegatten und Ihre Kinder zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank oder Sparkasse gemäß § 903 ZPO eine Bescheinigung über die weiteren Freibeträge auf Ihrem P-Konto vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man P-Konto Bescheinigung.

Eine solche P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages erhalten Sie entweder von der Familienkasse, durch das Jobcenter, dem Arbeitgeber, einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt.

Was müssen Sie also nun konkret machen?

Es gibt 4 verschiedene Varianten wie Sie den Pfändungsschutz auf Ihrem P-Konto nach einer Kontopfändung erhöhen können.

So kommen Sie zu dem erweiterten Freibetrag auf Ihrem P-Konto:

 

Variante 1: Kostenlose P-Konto Bescheinigungen der Familienkasse und des Jobcenters

Wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben und Sozialleistungen beziehen, können Sie zuerst bei der Familienkasse einen Termin vereinbaren, Ihr Schuldenproblem erläutern, von der Kontopfändung berichten und um eine Bescheinigung über den Kindergeldbezug bitten.

Sie erhalten dann eine Bescheinigung der Familienkasse, aus der sich ergibt, in welcher Höhe Sie Kindergeld beziehen. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrer Bank vor. Sie erhalten dann einen erhöhten Freibetrag für das Kindergeld auf Ihrem Pfändungsschutzkonto – mehr aber nicht.

Als nächstes müssen Sie zum Jobcenter. Vereinbaren Sie  also am besten vorab einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter. Schildern Sie auch ihm Ihr Schuldenproblem und berichten Sie von Ihrer Kontopfändung. Bitten Sie dann Ihren Sachbearbeiter Ihnen eine Bescheinigung über den Sozialleistungsbezug auszustellen. Ihr Sachbearbeiter beim Jobcenter kann Ihnen dann für Ihr gepfändetes Konto eine Bescheinigung ausstellen aus der hervorgeht für wie viele weitere Personen Sie Sozialleistungen auf Ihr Konto überwiesen bekommen.

Die Bescheinigung des Jobcenters müssen Sie dann ebenfalls zu Ihrer Bank bringen. Dort erhalten Sie einen weiteren pauschalierten Freibetrag für jede Person, für die Sozialleistungen gezahlt werden.

Der Nachteil bei Dieser Variante ist, dass Sie zu verschiedenen Stellen müssen und hierdurch viel Zeit vergeht. Wenn bis zur Vorlage der P-Konto Bescheinigung Lastschrifteinzüge erfolgen sollen und der Grundfreibetrag bereits ausgeschöpft ist, drohen hohe Gebühren für die geplatzten Lastschriften.

 

Variante 2: Kostenlose P-Konto Bescheinigung vom Arbeitgeber

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schulden und die Kontopfändung offenbaren und ihn bitten, Ihnen eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Sollte Ihr Arbeitgeber bereit und in der Lage sein, Ihnen eine Bescheinigung nach § 903 ZPO zu erstellen, müssen Sie, wenn Sie auch Kindergeld erhalten, im Anschluss noch die Familienkasse aufsuchen und dort wie unter Variante 1 beschrieben, um eine Bescheinigung für das Kindergeld bitten. Im Anschluss müssen Sie wieder zu Ihrer Bank und die Bescheinigungen vorlegen.

Auch bei dieser Variante haben Sie den Nachteil, dass Sie mehrere Stellen abklappern müssen, um die Nachweise für die Bank zu erbringen.

 

Variante 3: P-Konto Bescheinigung von einer Schuldnerberatungsstelle

Die Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages kann auch von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden.

Vergewissern Sie sich zuvor ausdrücklich, dass die Schuldnerberatungsstelle eine staatliche Anerkennung hat. Die Bezeichnung Schuldnerberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung, d.h. jeder kann sich Schuldnerberater nennen. Wenn aber keine staatliche Anerkennung vorliegt, wird die Bescheinigung nicht akzeptiert.

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie eine Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale, Caritas oder des ASB aufsuchen. Vergewissern Sie sich aber vorher, ob die jeweilige Beratungsstelle auch Schuldnerberatungen anbietet und mit welchen Wartezeiten zu rechnen ist.

Nicht jede Beratungsstelle bietet auch Schuldnerberatungen an und teilweise bestehen Wartezeiten von 6 Monaten oder mehr.

Der Nachteil dieser Variante besteht in der begrenzten Verfügbarkeit von örtlichen Schuldnerberatungsstellen und den teilweise langen Wartezeiten. Durch lange Wartezeiten droht auch bei dieser Variante, dass durch geplatzte Lastschrifteinzüge hohe Gebühren anfallen.

 

Variante 4: Kostenpflichtige P-Konto Bescheinigung vom Rechtsanwalt

Jeder Rechtsanwalt kann mit einer P-Konto Bescheinigung die weiteren Freibeträge für den Ehegatten, Kinder, Sozialleistungen und Kindergeld bescheinigen. Sie brauchen daher nur eine Bescheinigung. Rechtsanwälte sind jedoch nicht verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen. Nicht jeder Rechtsanwalt ist hierzu bereit, da er sich mit der Thematik vielleicht noch gar nicht auseinandergesetzt hat.

Ich biete als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bereits seit dem Jahr 2012 die Erstellung der P-Konto Bescheinigung bundesweit an. Sie können den Auftrag zur Erstellung einer P-Konto Bescheinigung über meine Website erteilen und erhalten die benötigte Bescheinigung nach einer Bearbeitungszeit von 24 Stunden mit der Deutschen Post. Die von mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht erstellte Bescheinigung ist bundesweit bei jeder Bank oder Sparkasse gültig.

Die P-Konto Bescheinigung müssen Sie nur noch Ihrer Bank vorlegen. Bei Problemen mit Ihrer Bank unterstütze ich Sie ohne weitere Kosten, bis der bescheinigte Freibetrag eingerichtet ist. So schützen Sie sich vor einer Kontopfändung schnell, einfach und mit anwaltlicher Hilfe.

Die Erstellung der Bescheinigung kostet 14 €.

Der Vorteil dieser Variante besteht in der schnellen Abwicklung und der anwaltlichen Unterstützung. Hierdurch erhalten Sie nicht nur schnellstmöglich den Freibetrag auf Deinem Konto, sondern sichern sich auch professionelle Unterstützung, wenn es bei Ihrer Bank Probleme gibt.

Auf diesem Wege vermeiden Sie unnötige Zeit und Kosten für Rücklastschriften.

4. Die eingerichteten Freibeträge gelten nur befristet.

Die erweiterten Freibeträge auf Ihrem P-Konto gelten leider nicht unbefristet.

Die Banken sind berechtigt, nach Ablauf von 2 Jahren oder beim Bekanntwerden von Veränderungen eine neue Bescheinigung anzufordern. Wenn Sie die Bescheinigung bei mir beauftragen, erinnere ich Sie automatisch nach 47 Monaten an eine neue P-Konto Bescheinigung.

5. Weitere Schritte nach einer Kontopfändung

Eine Kontopfändung sollte bei Ihnen als Alarmsignal ankommen. Durch eine Kontopfändung verschlechtert sich Ihre Bonität. Mit der Kontopfändung ist regelmäßig ein negativer Eintrag bei der Schufa verbunden.

Durch den eingerichteten Schutz vor der Kontopfändung erledigt sich die Pfändung gerade nicht.

Sie sollten dies zum Anlass nehmen Ihre finanzielle Situation analysieren zu lassen. Es sollte ein Lösungsweg erarbeitet werden, damit Sie wieder schuldenfrei werden.

Wenn neben der Kontopfändung weitere Verbindlichkeiten bestehen, sollte Ihre Gesamtsituation am besten im Rahmen einer Schuldnerberatung analysiert werden. Mit professioneller Hilfe wird sich dann ein Ausweg aus der Schuldenfalle finden lassen.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen, die von einer Kontopfändung betroffen sind: