Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten

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Kindergeld und P-Konto.

Gute Nachricht für Familien mit Kindern. Die nächste Kindergelderhöhung kommt. Ab Januar 2021 wird das Kindergeld pro Kind um 15 EUR erhöht. Die Erhöhung muss nicht bei der Familienkasse beantragt werden, sondern erfolgt automatisch.

Für die ersten beiden Kinder werden ab Januar 2021 jeweils 219 EUR Kindergeld gezahlt, statt wie bisher 204 EUR.

Für das dritte Kind bekommen Eltern 225 EUR (bisher 210 EUR) und ab dem vierten Kind werden pro Kind 250 EUR (bisher 235 EUR) monatlich gezahlt.

 

Noch kein Freibetrag für das Kindergeld eingerichtet?

Wenn Sie noch keinen Freibetrag für das Kindergeld eingerichtet haben, müssen Sie bei einer Kontopfändung schnell handeln.

Nach einer Kontopfändung ist eine Verfügung über Kontoguthaben nur möglich, wenn das Konto als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) geführt wird. Auf einem P-Konto können Sie bis zur Höhe eines festgelegten Freibetrages auch nach einer Kontopfändung über Kontoguthaben verfügen.

Automatisch ist auf einem P-Konto jedoch nur ein geringer Grundfreibetrag geschützt. Weitere Freibeträge für Kinder und das Kindergeld müssen erst eingerichtet werden.

Wann und wie kann ein zusätzlicher Freibetrag für das Kindergeld eingerichtet werden?

Ein Freibetrag für das Kindergeld kann auf einem P-Konto nur dann zusätzlich eingerichtet werden, wenn das Kindergeld auch von der Familienkassen auf das P-Konto überwiesen wird.

Für die Einrichtung der weiteren Freibeträge wird eine P-Konto Bescheinigung benötigt. Diese Bescheinigung kann von der Familienkasse, einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt ausgestellt werden.

Ich biete als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bundesweit die Erstellung einer gültigen P-Konto Bescheinigung an. Die Bescheinigung kann direkt online beauftragt werden und wird innerhalb eines Werktages mit der Deutschen Post versendet.

Tipp: Freibetrag für Kinder kann bei beiden Elternteilen eingerichtet werden

Was viele nicht beachten: Während ein Freibetrag für das Kindergeld, nur bei demjenigen Elternteil eingerichtet werden kann, der das Kindergeld auch auf sein Konto erhält, kann ein Freibetrag für das Kind bei beiden Elternteilen eingerichtet werden.

Ein Recht auf einen weiteren Freibetrag für ein Kind besteht für beide Elternteile, wenn das minderjährige Kind (oder volljährige Kind in der Ausbildung) im eigenen Haushalt betreut wird oder im Falle einer Trennung, wenn für das Kind monatlich Unterhalt gezahlt wird.

Berechnen Sie jetzt Ihren möglichen Freibetrag

Mit meinem Freibetragsrechner können Sie Ihren möglichen Freibetrag berechnen, den Sie mit einer P-Konto Bescheinigung nach einer Kontopfändung einrichten können. Im Anschluss an die Berechnung können Sie die Erstellung der entsprechenden P-Konto Bescheinigung online beauftragen. Wir erstellen Ihnen dann die Bescheinigung innerhalb eines Werktages und senden Ihnen die Bescheinigung mit der Deutschen Post zu. Die Bescheinigung müssen Sie dann nur noch Ihrer Bank im Original vorlegen. Sie erhalten dann den bescheinigten Freibetrag.

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen, die von einer Kontopfändung betroffen sind: