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Freibetrag 2026: Neue Beträge ab 01.07.2026
P-Konto Freibetrag 2026: Neue Beträge ab 01.07.2026
Seit dem 01. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen in Deutschland. Das bedeutet: Der Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto wurde erhöht. Doch viele Kontoinhaber wissen nicht, dass ihre Bank diese Erhöhung nicht automatisch berücksichtigt. Wer Kinder hat, Kindergeld bezieht oder für andere Personen unterhaltspflichtig ist, läuft Gefahr, Monat für Monat Geld zu verlieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch der neue P-Konto Freibetrag ist, wann Sie eine neue P-Konto Bescheinigung benötigen und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Freibetrag korrekt eingerichtet wurde.
Pfändungsgeschütze Freibeträge bei einer Kontopfändung Stand 01.07.2026
Prüfen Sie jetzt Ihren Freibetrag
Viele Kontoinhaber haben einen zu niedrigen Freibetrag eingerichtet.
Wenn Kinder, Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden, kann jeden Monat Geld verloren gehen.
Das Wichtigste in Kürze
Der neue Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 01. Juli 2026 1.590,00 € monatlich. Wer Unterhaltspflichten hat, kann deutlich höhere Beträge schützen. Kindergeld bleibt zusätzlich pfändungsfrei. Viele Banken übernehmen die neuen Freibeträge jedoch nicht von sich aus. Ohne aktuelle P-Konto Bescheinigung riskieren Sie, dass Ihr Freibetrag zu niedrig eingerichtet ist und Gläubiger auf Geld zugreifen, das Ihnen eigentlich zusteht.
Wie hoch ist der P-Konto Freibetrag ab dem 01.07.2026?
Der gesetzliche Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto liegt seit dem 01. Juli 2026 bei 1.590,00 € pro Kalendermonat. Dieser Betrag ist automatisch geschützt, sobald Ihr Girokonto als P-Konto geführt wird. Sie benötigen dafür keine zusätzliche Bescheinigung.
Der Grundfreibetrag orientiert sich an der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO und wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01. Juli 2026 und gilt bundesweit für alle Banken und Sparkassen.
Wichtig: Der Grundfreibetrag schützt nur das Guthaben, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Wer mehr verdient oder höhere Zahlungseingänge hat, benötigt einen erhöhten Freibetrag.
Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltspflichten
Wer für eine oder mehrere Personen gesetzlich unterhaltspflichtig ist, kann seinen Freibetrag deutlich erhöhen. Das betrifft insbesondere Eltern, Alleinerziehende und Personen, die für Ehepartner oder andere Angehörige sorgen.
Freibetrag bei einer unterhaltsberechtigten Person
Wenn Sie für eine Person unterhaltspflichtig sind, erhöht sich Ihr Freibetrag um 597,42 €.
Gesamtfreibetrag: 2.187,42 € monatlich.
Freibetrag bei zwei unterhaltsberechtigten Personen
Bei zwei Unterhaltspflichten beträgt der geschützte Betrag 2.520,25 € monatlich.
Freibetrag bei drei unterhaltsberechtigten Personen
Mit drei Unterhaltspflichten steigt der Freibetrag auf 2.853,08 € monatlich.
Freibetrag bei vier unterhaltsberechtigten Personen
Bei vier Unterhaltspflichten sind 3.185,91 € monatlich geschützt.
Freibetrag bei fünf oder mehr unterhaltsberechtigten Personen
Wer für fünf oder mehr Personen unterhaltspflichtig ist, kann einen Freibetrag von 3.518,74 € monatlich geltend machen.
Zusätzlich zu diesen Beträgen bleibt Kindergeld in voller Höhe pfändungsfrei. Das gilt auch für Kinderzuschläge und bestimmte Sozialleistungen wie Pflegegeld oder Blindengeld.
Die häufigste Falle: Die Bank kennt Ihre Unterhaltspflichten nicht
Viele Kontoinhaber gehen davon aus, dass ihre Bank automatisch weiß, dass Kinder vorhanden sind, Kindergeld eingeht oder Unterhalt gezahlt wird. Das stimmt nicht.
Die Bank darf erhöhte Freibeträge nur dann berücksichtigen, wenn ihr eine gültige P-Konto Bescheinigung vorliegt. Ohne diese Bescheinigung richtet die Bank lediglich den Grundfreibetrag von 1.590,00 € ein. Alles darüber hinaus wird an die Gläubiger ausgezahlt.
Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise 2.500,00 € Arbeitseinkommen und 259,00 € Kindergeld erhalten, aber keine Bescheinigung vorlegen, sind nur 1.590,00 € geschützt. Der Rest fließt an die Gläubiger, obwohl Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht.
Verpassen Sie jeden Monat Geld?
Aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Insolvenzrecht verlieren viele Betroffene Monat für Monat erhebliche Beträge, weil ihr Freibetrag zu niedrig eingerichtet ist. Besonders häufig betrifft dies:
- Familien mit Kindern: Kindergeld wird nicht geschützt, weil keine Bescheinigung vorliegt. - Alleinerziehende: Der erhöhte Freibetrag für Unterhaltspflichten wird nicht berücksichtigt. - Rentner mit Unterhaltspflichten: Auch im Rentenalter können Unterhaltspflichten bestehen. - Empfänger von Sozialleistungen: Bestimmte Leistungen sind zusätzlich geschützt, werden aber ohne Nachweis nicht berücksichtigt.
Bereits 300 bis 500 Euro pro Monat können darüber entscheiden, ob Sie Ihre Miete zahlen können oder ob das Geld an Gläubiger fließt.
Prüfen Sie jetzt Ihren Freibetrag
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Freibetrag korrekt eingerichtet wurde, sollten Sie dies umgehend überprüfen. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, welcher Freibetrag aktuell auf Ihrem P-Konto hinterlegt ist.
Vergleichen Sie diesen Betrag mit den oben genannten Werten. Liegt Ihr eingerichteter Freibetrag unter dem Betrag, der Ihnen nach der Pfändungstabelle zusteht, benötigen Sie eine neue P-Konto Bescheinigung.
Wichtig: Die neuen Freibeträge gelten seit dem 01. Juli 2026. Bescheinigungen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, enthalten noch die alten Werte. Auch wenn Ihre Bescheinigung formal noch gültig ist, sollten Sie eine aktualisierte Version beantragen, um die neuen Freibeträge zu nutzen.
Wann benötigen Sie eine neue P-Konto Bescheinigung?
Eine neue P-Konto Bescheinigung ist erforderlich, wenn:
- Sie bisher keine Bescheinigung vorgelegt haben und Unterhaltspflichten bestehen. - Ihre Bescheinigung vor dem 01. Juli 2026 ausgestellt wurde und noch die alten Freibeträge enthält. - Sich Ihre persönliche Situation geändert hat (z. B. Geburt eines Kindes, neue Unterhaltspflicht). - Ihre Bank den Freibetrag nicht korrekt eingerichtet hat. - Sie Kindergeld oder andere pfändungsfreie Leistungen erhalten, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Die Bescheinigung muss von einer autorisierten Stelle ausgestellt werden. Dazu gehören:
- Rechtsanwälte - Anerkannte Schuldnerberatungsstellen - Sozialleistungsträger - Arbeitgeber (bei Lohnbescheinigungen) - Steuerberater
Ich erstelle bundesweit P-Konto Bescheinigungen online. Die Kosten betragen 17 €. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Sie erhalten die Bescheinigung per Post und können sie direkt bei Ihrer Bank einreichen.
Was passiert, wenn die Bank den Freibetrag nicht einrichtet?
In seltenen Fällen kommt es vor, dass Banken den bescheinigten Freibetrag nicht oder nicht vollständig einrichten. Das kann verschiedene Gründe haben: technische Probleme, Missverständnisse oder fehlerhafte Erfassung.
Meine Garantie: Sollte Ihre Bank den bescheinigten Freibetrag trotz korrekter Angaben nicht einrichten, vertrete ich Sie als Rechtsanwalt ohne zusätzliche Kosten, bis die Freibeträge vollständig eingerichtet sind.
Diese Garantie gilt für alle von mir ausgestellten Bescheinigungen. Sie tragen kein Risiko.
Weitere Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags
Über die bescheinigten Freibeträge hinaus können Sie beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z. B. Finanzamt, Krankenkasse) eine individuelle Freigabe beantragen.
Das ist sinnvoll, wenn:
- Ihr Einkommen die bescheinigten Freibeträge übersteigt. - Sie nachweisen können, dass höhere Beträge unpfändbar sind (z. B. Weihnachtsgeld, Spesen, Überstunden). - Sie selbständig tätig sind und Betriebskosten abziehen müssen.
Nach der Pfändungstabelle können bei Arbeitseinkommen und Unterhaltspflichten deutlich höhere Beträge geschützt werden. Ein Antrag beim Vollstreckungsgericht lohnt sich in vielen Fällen.
Ich berate Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Kindergeld und weitere geschützte Leistungen
Kindergeld ist vollständig pfändungsfrei, wenn es auf ein P-Konto fließt. Das gilt unabhängig vom Grundfreibetrag. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie Kindergeld beziehen (z. B. durch einen Kindergeldbescheid).
Ebenfalls geschützt sind:
- Kinderzuschläge nach dem Bundeskindergeldgesetz - Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen - Blindengeld - Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage nach dem Bundesversorgungsgesetz - Leistungen aus der Mutter-Kind-Stiftung - Einmalige Sozialleistungen (z. B. Erstausstattung nach Geburt, Kosten für Klassenfahrten)
Diese Beträge werden zusätzlich zum Freibetrag geschützt. Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Nachweise vorlegen.
Häufige Fehler bei der P-Konto Bescheinigung
In meiner langjährigen Praxis als Fachanwalt für Insolvenzrecht habe ich immer wieder die gleichen Fehler beobachtet:
Fehler 1: Keine Bescheinigung beantragt
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie eine Bescheinigung benötigen. Sie gehen davon aus, dass die Bank die Freibeträge automatisch anpasst.
Fehler 2: Veraltete Bescheinigung
Bescheinigungen, die vor dem 01. Juli 2026 ausgestellt wurden, enthalten noch die alten Freibeträge. Sie sollten aktualisiert werden.
Fehler 3: Unvollständige Angaben
Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen werden nicht vollständig angegeben. Dadurch bleibt der Freibetrag niedriger als möglich.
Fehler 4: Keine Nachweise eingereicht
Die Bescheinigung allein reicht nicht aus. Sie müssen sie bei der Bank einreichen. Viele Betroffene vergessen diesen Schritt.
Fehler 5: Keine Kontrolle
Nach Einreichung der Bescheinigung sollten Sie prüfen, ob die Bank den Freibetrag korrekt eingerichtet hat. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
So beantragen Sie Ihre P-Konto Bescheinigung online
Der Antrag ist einfach und dauert nur wenige Minuten:
1. Rufen Sie den Online-Rechner auf
2. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrer Situation (Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen).
3. Zahlen Sie die Gebühr von 17 € (PayPal, Klarna oder Kreditkarte).
4. Sie erhalten die Bescheinigung innerhalb von 24 Stunden per Post.
5. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor.
Die Bescheinigung ist bundesweit gültig und wird von allen Banken und Sparkassen anerkannt.
P-Konto Freibetrag 2026: FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der P-Konto Freibetrag ab dem 01.07.2026?
Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 01. Juli 2026 1.590,00 € monatlich. Bei Unterhaltspflichten erhöht sich dieser Betrag: für eine Person auf 2.187,42 €, für zwei Personen auf 2.520,25 €, für drei Personen auf 2.853,08 €, für vier Personen auf 3.185,91 € und für fünf oder mehr Personen auf 3.518,74 € monatlich.
Benötige ich eine neue P-Konto Bescheinigung nach der Erhöhung zum 01.07.2026?
Regelmäßig Ja, wenn Ihre Bescheinigung vor dem 01. Juli 2026 ausgestellt wurde, sollten Sie eine aktualisierte Version beantragen. Die alten Bescheinigungen enthalten noch die niedrigeren Freibeträge. Ohne neue Bescheinigung riskieren Sie, dass Ihr Freibetrag zu niedrig eingerichtet ist.
Was kostet eine P-Konto Bescheinigung und wie schnell erhalte ich sie?
Die Erstellung einer P-Konto Bescheinigung kostet 17 € und wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden per Post zugestellt. Die Bescheinigung ist bundesweit gültig und wird von allen Banken anerkannt. Bei Problemen mit der Einrichtung des Freibetrags ist die anwaltliche Vertretung ohne Zusatzkosten enthalten.
Wird Kindergeld auf dem P-Konto automatisch geschützt?
Kindergeld ist vollständig pfändungsfrei, wenn es auf ein P-Konto fließt. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie Kindergeld beziehen, indem Sie eine P-Konto Bescheinigung und einen Kindergeldbescheid bei Ihrer Bank einreichen. Ohne diesen Nachweis wird das Kindergeld nicht automatisch geschützt.
Was passiert, wenn meine Bank den erhöhten Freibetrag nicht einrichtet?
Wenn Ihre Bank den bescheinigten Freibetrag nicht einrichtet, sollten Sie zunächst schriftlich nachfragen und eine Bestätigung verlangen. Bleibt die Bank untätig, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei von mir ausgestellten Bescheinigungen übernehme ich die Vertretung ohne zusätzliche Kosten, bis der Freibetrag korrekt eingerichtet ist.
Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen über einen Vergleich oder eine Insolvenz wieder schuldenfrei zu werden.