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Wohngeld

Schützen Sie Ihr Wohngeld bei einer Kontopfändung – so geht’s!

Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen. Aber was passiert, wenn Ihr Konto gepfändet wird und das Wohngeld ebenfalls gefährdet ist? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Wohngeld bei einer Kontopfändung schützen können und welche Schritte dafür nötig sind.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist Geld, das Familien mit wenig Einkommen bekommen können. Es hilft Ihnen bei den Kosten für Miete oder Ihr eigenes Zuhause.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei einer bestimmten Stelle, der Wohngeldbehörde, stellen. Dort bekommen Sie die nötigen Formulare und Hilfe. Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, nicht für die Zeit davor.

Falls Sie schon Geld vom Staat erhalten, das auch Ihre Wohnkosten abdeckt, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Geld während einer Berufsausbildung oder BAföG.

Wie viel Wohngeld erhält man?

Wie viel Wohngeld Sie bekommen, hängt von drei Dingen ab:

  1. Wie viele Personen in Ihrer Wohnung leben.
  2. Wie viel Geld alle Personen in der Wohnung jeden Monat verdienen.
  3. Wie teuer die Miete ist.

Mit einem speziellen Wohngeldrechner vom Ministerium für Wohnen können Sie ausrechnen, wie viel Wohngeld Sie wahrscheinlich erhalten werden.

Automatischer Schutz des Wohngeldes bei Kontopfändung?

Leider ist Wohngeld nicht automatisch vor einer Pfändung geschützt. Es fällt unter den allgemeinen Pfändungsfreibetrag Ihres P-Kontos. Wenn Ihre Zahlungseingänge, einschließlich des Wohngeldes, den Freibetrag überschreiten, kann das Guthaben oberhalb dieses Betrags an den Gläubiger ausgezahlt werden.

Um dies zu verhindern, muss ein Pfändungsschutz für das Wohngeld bei einer Kontopfändung eingerichtet werden. Hierzu müssen Sie bei der Vollstreckungsstelle einen Antrag für einen zusätzlichen Freibetrag für die Wohngeldzahlung stellen.

Das müssen Sie machen, wenn Sie Wohngeld auf Ihr gepfändetes Konto erhalten:

  1. Prüfen Sie, ob durch die Auszahlung der Freibetrag auf Ihrem P-Konto überschritten wird.
  2. Reicht der monatliche Freibetrag aus, können Sie über das Wohngeld bis zu 3 Monate verfügen.
  3. Reicht der Freibetrag auf dem P-Konto nicht aus, müssen Sie einen zusätzlichen Freibetrag über die Vollstreckungsstelle einrichten lassen.

Weiterer Freibetrag für Wohngeld über die Vollstreckungs­stelle

Wenn der Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht ausreicht, um die Wohngeldzahlung vollständig zu schützen, kann ein zusätzlicher Freibetrag auf dem P-Konto eingerichtet werden.

Wohngeld kann leider nicht mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden.

Dies liegt daran, dass die Unpfändbarkeit von Wohngeld nicht im Wohngeldgesetz (WogG) geregelt ist. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Wohngeldes sind im Wohngeldgesetz (WogG) geregelt. Die Voraussetzungen für die Unpfändbarkeit ergeben sich aus § 54 Absatz 3 Nummer 2a SGB I und somit nicht aus dem gleichen, sondern einem anderem Gesetz.

Es bleibt daher nur die Möglichkeit, die Festsetzung eines weiteren Freibetrages, eines Erhöhungsbetrages durch das Vollstreckungsstelle nach § 906 ZPO beantragen. Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, welche die Kontopfändung ausgesprochen hat (Amtsgericht, Finanzamt, Behörde).

Sie müssen dort nachweisen, dass

  1. Ihr Konto gepfändet ist, durch eine Aufstellung Ihrer Bank über die aktiven Kontopfändungen mit den jeweiligen Aktenzeichen oder den Pfändungsbeschlüssen
  2. Ihr Konto von Ihrer Bank als P-Konto geführt wird und welcher Freibetrag eingerichtet ist, durch ein Bestätigungsschreiben Ihrer Bank
  3. Sie Wohngeld erhalten, durch den Bewilligungsbescheid der Wohngeldstelle
  4. durch die Wohngeldzahlung Ihr Freibetrag überschritten wird, durch einen aktuellen Kontoauszug

Die Vollstreckungsstelle kann dann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen und im Anschluss eine Entscheidung über die Freigabe der Wohngeldzahlungen treffen.

Am besten sprechen Sie persönlich vormittags bei der Rechtsantragstelle der Vollstreckungsstelle vor und nehmen neben den vorgenannten Nachweisen einen Ausdruck dieser Seite mit. Man wird Ihnen dann kostenfrei weiterhelfen.

Achtung: Wenn mehrere Kontopfändungen vorliegen, müssen Sie diese Schritte für jede einzelne Kontopfändung durchführen.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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