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Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld und Kontopfändung
Das Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 670 € (§ 850a Ziffer 4 ZPO) unpfändbar. Dies gilt bei einer Gehaltspfändung automatisch. Der Arbeitgeber muss den Pfändungsschutz berücksichtigen und nur das Weihnachtsgeld über 670 € netto kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Bei einer Kontopfändung besteht kein automatischer Schutz für das Weihnachtsgeld.
Weihnachtsgeld bei einer Kontopfändung schützen:
- Anders als bei der Pfändung beim Arbeitgeber, besteht bei einer Kontopfändung kein automatischer Pfändungsschutz.
- Auf einem P-Konto besteht nach einer Kontopfändung automatisch immer nur innerhalb eines pauschalen Freibetrages ein Pfändungsschutz.
- Wird durch die Auszahlung des Weihnachtsgeldes der pauschalen Freibetrag überschritten, ist das Guthaben oberhalb des Freibetrages gesperrt.
- Ein zusätzlicher Freibetrag für das Weihnachtsgeld kann mit einer P-Konto Bescheinigung nicht eingerichtet werden.
- Reicht der Freibetrag nicht aus, muss ein Antrag auf einen individuellen Freibetrag bei der Vollstreckungsstelle gestellt werden.
So erhalten Sie Schutz für das Weihnachtsgeld:
- Reicht der monatliche Freibetrag aus, müssen Sie Ihrer Bank nur eine aktuelle P-Konto Bescheinigung vorlegen.
- Reicht der Freibetrag nicht aus, muss ein individueller Freibetrag eingerichtet werden. Dies ist mit einer P-Konto Bescheinigung nicht zusätzlich möglich.
- Der Antrag auf einen weiteren Freibetrag für das Weihnachtsgeld muss bei der Vollstreckungsstelle für jede Kontopfändung einzeln beantragt werden.
Freibetrag für das Weihnachtsgeld bei der Vollstreckungsstelle beantragen:
Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, die die Pfändung des Kontos angeordnet hat. Bei der Vollstreckungsstelle gibt es eine Rechtsantragstelle, die kostenfrei bei der Formulierung des Antrags hilft.
Die Vollstreckungsstelle legt dann entweder einen einmaligen festen Freibetrag für das Weihnachtsgeld fest (bei gleichbleibenden Gehalt) oder ordnet an, dass Ihre Bank Sie über alle Zahlungseingänge Ihres Arbeitgebers verfügen lassen muss (wenn nicht nur durch das Weihnachtsgeld einmalig der Freibetrag überschritten wird, z. B. bei schwankendem Lohn, Spesen und Zulagen).
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Beschluss über die Kontopfändung, bei laufender Insolvenz den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- Bestätigung der Bank, dass das Konto als P-Konto geführt wird,
- soweit vorhanden P-Konto Bescheinigung oder Bestätigung der Bank über den eingerichteten Freibetrag,
- Gehaltsabrechnungen mit dem Weihnachtsgeld und der letzten 2 Monate,
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Erhöhungsantrag stellen lassen
Ich biete bundesweit eine Vertretung zur Beantragung eines individuellen Freibetrages bei der Vollstreckungsstelle an.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Beratungsgespräch und pro Vollstreckungsantrag: 226,10 € inklusive Steuer.
Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen über einen Vergleich oder eine Insolvenz wieder schuldenfrei zu werden.