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Vollstreckungsstelle

Wer ist die Vollstreckungsstelle?

Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, die den Beschluss über die Pfändung veranlasst hat. In der Regel ist dies das Amtsgericht an Ihrem Wohnort, in anderen Fällen das Finanzamt, die Krankenkasse, die Stadt oder Gemeinde oder das Hauptzollamt.

Wofür ist die Vollstreckungsstelle zuständig?

  1. Erlass von Entscheidungen, die zur Kontopfändung führen
  2. Aufhebung von Kontopfändungen
  3. Einrichtung individueller Freibeträge bei einer Kontopfändung für bestimmte Leistungen
  4. Entscheidungen über die teilweise oder vollständige Nichtberücksichtigung von Personen bei einer Pfändung

Was bedeutet Vollstreckung?

Eine Vollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen, die entweder auf gerichtlichen Urteilen oder auf Entscheidungen von Verwaltungsbehörden basieren. Wenn eine gerichtlich oder behördlich festgestellte Forderung nicht bezahlt wird, kann derjenige dem die Forderung zusteht, die Durchführung der Zwangsvollstreckung beantragen. Mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, die Anordnung einer Lohn- oder Gehaltspfändung, eine Kontopfändung oder eine Zwangsversteigerung sein.

Die Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Zwangsvollstreckung ist abhängig davon, wer die Zwangsvollstreckung durchführen möchte.

Zuständigkeit des Amtsgerichts

Wenn die Zwangsvollstreckung nicht von einer Behörde durchgeführt wird, ist das Amtsgericht für die Anordnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständig. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners.

Typische Gläubiger oder Gläubigervertreter, die eine Zwangsvollstreckung beantragen, sind:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Vermieter
  • Versandhäuser
  • Rechtsanwälte
  • Inkassounternehmen

Staatliche Institutionen müssen keinen Antrag beim Amtsgericht stellen, dass eine Vollstreckung durchgeführt wird. Sie können die Zwangsvollstreckungsmaßnahme selbst anordnen und durchführen.

Zuständigkeit von Behörden

  • Finanzamt
  • Städte und Gemeinden
  • gesetzliche Krankenkassen
  • Hauptzollamt

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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