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Unterhaltsvorschuss

Pfändungsfreibetrag für Unterhaltsvorschuss bei einer Kontopfändung

Auf dem P-Konto besteht kein automatischer Pfändungsfreibetrag für Unterhaltsvorschusszahlungen. Mit einer P-Konto Bescheinigung kann aber schnell und einfach ein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag für die Kinder eingerichtet werden, für die Sie Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.

Wenn die pauschalen Freibeträge für die Kinder nicht ausreichen, um die Unterhaltsvorschusszahlungen zu schützen, kann leider für die Unterhaltsvorschusszahlungen selbst kein weiterer Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden. Um alle monatlichen Zahlungseingänge zu schützen, muss ein Antrag bei der Vollstreckungsstelle gestellt werden, damit ein weiterer Pfändungsfreibetrag von dort festgesetzt wird.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. In diesem Fall gibt der Staat Geld, um den fehlenden Unterhalt auszugleichen. Das ist eine Sozialleistung, die in einem speziellen Gesetz festgelegt ist (UVG).

Kinder können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn ein Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Das gilt auch, wenn der Vater nicht bekannt ist. Das Kind bekommt Unterhaltsvorschuss, wenn das Kindergeld plus der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert ist.

Im Jahr 2023 beträgt der Mindestunterhalt:

437 Euro für Kinder bis 6 Jahre,
502 Euro für Kinder bis 12 Jahre,
588 Euro für Kinder bis 18 Jahre.

Wie viel Unterhaltsvorschuss kann man erhalten?

Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Kind ist noch keine 18 Jahre alt.
  2. Das Kind lebt bei einem Elternteil, der alleine, als Witwe/r oder getrennt vom Partner oder Ehegatten lebt.
  3. Das Kind bekommt keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil.

Wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen, kann es auch für einen Monat rückwirkend gezahlt werden. Das gilt aber nur, wenn der alleinerziehende Elternteil schon versucht hat, den fehlenden Unterhalt einzufordern.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

Pfändungsfreibetrag für Unterhaltsvorschuss bei einer Kontopfändung oder Insolvenz

Wenn der Unterhaltsvorschuss auf ein gepfändetes Konto gezahlt wird, besteht kein automatischer Schutz für die Gutschrift. Wird durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses der Freibetrag auf dem P-Konto überschritten, wird das Guthaben oberhalb des Freibetrages nach einer Kontopfändung an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt.

Um dies zu verhindern, muss ein Pfändungsschutz für den Unterhaltsvorschuss bei einer Kontopfändung eingerichtet werden. Für die Unterhaltsvorschusszahlungen selbst können Sie mit einer P-Konto Bescheinigung keinen gesonderten Freibetrag erhalten. Allerdings können Sie für die Kinder einen zusätzlichen Freibetrag auf dem P-Konto erhalten. Hierdurch sind in der Regel auch die Zahlungen durch die Unterhaltsvorschusskasse geschützt. Um den zusätzlichen Freibetrag für die Kinder einzurichten, müssen Sie Ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung nach § 903 ZPO können Sie bei mir einfach und schnell online beauftragen.

Das müssen Sie machen, um zusätzlichen Pfändungsschutz für Ihre Kinder zu erhalten:

  1. Prüfen Sie, ob durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses der Freibetrag auf Ihrem P-Konto überschritten wird.
  2. Reicht der monatliche Freibetrag aus, können Sie über die Zahlungseingänge bis zu 3 Monate verfügen.
  3. Reicht der Freibetrag auf dem P-Konto nicht aus, müssen Sie einen zusätzlichen Freibetrag über eine P-Konto Bescheinigung einrichten lassen.
  4. Sie können bei mir als Rechtsanwalt für 14 € die benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Die Unterhaltszahlungen sind in den zusätzlichen Freibeträgen für Kinder enthalten und können nicht zusätzlich mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden.
  5. Wir erstellen Ihnen eine P-Konto Bescheinigung und Sie erhalten die Bescheinigung per Post.
  6. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor und Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen einen zusätzlichen Freibetrag.
  7. Sollte der bescheinigte Freibetrag ausnahmsweise nicht ausreichen, um alle Zahlungseingänge inklusive der Unterhaltsvorschusszahlungen zu schützen, kann über einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle ein weiterer Freibetrag eingerichtet werden.

Freibetrag reicht nicht aus, um die Unterhaltsvorschussleistungen zu schützen.

Sollte der Freibetrag nicht ausreichen, um sämtliche Zahlungseingänge auf Ihrem Konto zu schützen, können Sie die Unterhaltszahlungen auch auf ein Konto Ihres Kindes überweisen lassen. Es handelt sich schließlich um eine Leistung für das Kind. Sollte dies nicht möglich sein, kann ein zusätzlicher Schutz über die Vollstreckungsstelle eingerichtet werden. Dies gilt auch für Nachzahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen.

Der Pfändungsschutz für die Unterhaltsvorschussleistungen kann nur über einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle geschützt werden. Sie müssen dort nachweisen, dass

  1. Ihr Konto gepfändet ist, durch eine Aufstellung Ihrer Bank über die aktiven Kontopfändungen mit den jeweiligen Aktenzeichen oder den Pfändungsbeschlüssen
  2. Ihr Konto von Ihrer Bank als P-Konto geführt wird und welcher Freibetrag eingerichtet ist, durch ein Bestätigungsschreiben Ihrer Bank
  3. Sie Unterhaltsvorschuss erhalten, durch den Bewilligungsbescheid der Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt)
  4. Ihr Freibetrag durch die Unterhaltsvorschusszahlungen überschritten wird, durch einen aktuellen Kontoauszug

Die Vollstreckungsstelle kann dann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen und im Anschluss eine Entscheidung über die Freigabe der Unterhaltsvorschusszahlungen treffen. Am besten sprechen Sie persönlich vormittags bei der Rechtsantragstelle der Vollstreckungsstelle vor und nehmen neben den vorgenannten Nachweisen einen Ausdruck dieser Seite mit. Man wird Ihnen dann kostenfrei weiterhelfen.

Achtung: Wenn mehrere Kontopfändungen vorliegen, müssen Sie diese Schritte für jede einzelne Kontopfändung durchführen.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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