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Pflegegeld

Schutz von Pflegegeld bei einer Kontopfändung

Einen automatischen Schutz für das Pflegegeld nach der Überweisung auf ein P-Konto gibt es bei einer Kontopfändung nicht.

Mit einer P-Konto Bescheinigung kann aber schnell und einfach ein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag eingerichtet werden, um das Pflegegeld vor der Kontopfändung zu schützen.

Zusätzlicher Freibetrag für Pflegegeld auf P-Konto

Was ist Pflegegeld?

Pflegebedürftige können ihre Pflege mit Angehörigen, Nachbarn oder Freunden selbst sicherstellen. Zum Ausgleich für die Übernahme der Pflege zahlt die Krankenkasse ab einem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld. Das Pflegegeld soll die Kosten und den Aufwand für die Pflege ausgleichen.

Wie viel Pflegegeld erhält man?

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad. Es beträgt monatlich

bei Pflegegrad 2: 316 €
bei Pflegegrad 3: 545 €
bei Pflegegrad 4: 728 € und
bei Pflegegrad 5: 901 €.

Das Pflegegeld ist gemäß § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I unpfändbar. Das führt aber nur dazu, dass es nicht bei der Krankenkasse gepfändet werden kann.

Pfändungsschutz für Pflegegeld bei einer Kontopfändung oder Insolvenz

Wenn das Pflegegeld auf ein gepfändetes Konto gezahlt wird, besteht kein automatischer Schutz für das Pflegegeld. Wird durch die Gutschrift des Pflegegeldes der Freibetrag auf dem P-Konto überschritten, wird das Guthaben oberhalb des Freibetrages nach einer Kontopfändung an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt.

Um dies zu verhindern, muss ein Pfändungsschutz für das Pflegegeld bei einer Kontopfändung eingerichtet werden. Hierzu müssen Sie Ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung nach § 903 ZPO können Sie bei mir einfach und schnell online beauftragen.

Das müssen Sie machen, wenn Sie Pflegegeld auf Ihr gepfändetes Konto erhalten:

  1. Prüfen Sie, ob durch die Auszahlung der Freibetrag auf Ihrem P-Konto überschritten wird.
  2. Reicht der monatliche Freibetrag aus, können Sie über das Pflegegeld bis zu 3 Monate verfügen.
  3. Reicht der Freibetrag auf dem P-Konto nicht aus, müssen Sie einen zusätzlichen Freibetrag über eine P-Konto Bescheinigung einrichten lassen.
  4. Sie können bei mir als Rechtsanwalt für 14 € die benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Tragen Sie den Betrag, den Sie monatlich erhalten, als festen Bezug zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens ein.
  5. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Senden Sie uns als Antwort einfach ein Foto des aktuellen Leistungsbescheides der Krankenkasse oder ein Foto eines Kontoauszuges aus dem sich eindeutig ergibt, dass es sich um Pflegegeld handelt.
  6. Wir überprüfen Ihre Angaben und Sie erhalten eine rechtsgültige Bescheinigung per Post.
  7. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor und Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen einen zusätzlichen Freibetrag für das monatliche Pflegegeld.

Nachzahlung von Pflegegeld

Wenn Pflegegeld erst nachträglich bewilligt wird und für mehrere Monate gezahlt wird, spricht man von einer Nachzahlung.

Durch die Nachzahlung von Pflegegeld für mehrere Monate, wird der Freibetrag auf dem P-Konto schnell überschritten. Pflegegeld ist eine Leistung, die gemäß § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I unpfändbar ist. Wenn solche Leistungen nachbezahlt werden, kann die Nachzahlung nur dann mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden, wenn der nachgezahlte Betrag 500 Euro nicht übersteigt, § 904 Abs. 2 ZPO. Das bedeutet:

Wenn Sie 500 € oder weniger als Nachzahlung erhalten, können wir eine P-Konto Bescheinigung erstellen und in dem Monat, in dem die Nachzahlung erfolgt, einen einmaligen Freibetrag für die Nachzahlung bescheinigen. Sie müssen dann einfach in dem Monat, in dem die Nachzahlung auf Ihr Konto kommt, eine neue Bescheinigung beauftragen. Angaben zu der Nachzahlung müssen Sie bei der Beauftragung nicht machen. Nach der Beauftragung erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Senden Sie uns dann einen Bescheid über die Nachzahlung zu und wir bescheinigen einen einmaligen zusätzlichen Freibetrag bei einer Nachzahlung bis zur Höhe von 500 € neben den laufenden Freibeträgen.

Wenn Sie 501 € oder mehr als Nachzahlung erhalten, können wir keine P-Konto Bescheinigung erstellen, auch nicht für einen Betrag bis 500 €. Der Pfändungsschutz für die Nachzahlung kann dann nur über einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle geschützt werden. Sie müssen dort nachweisen, dass

  1. Ihr Konto gepfändet ist, durch eine Aufstellung Ihrer Bank über die aktiven Kontopfändungen mit den jeweiligen Aktenzeichen oder den Pfändungsbeschlüssen
  2. Ihr Konto von Ihrer Bank als P-Konto geführt wird und welcher Freibetrag eingerichtet ist, durch ein Bestätigungsschreiben Ihrer Bank
  3. Sie eine Nachzahlung von Pflegegeld erhalten, durch den Leistungsbescheid der Krankenkasse
  4. Ihr Freibetrag durch die Nachzahlung überschritten wird, durch einen aktuellen Kontoauszug

Die Vollstreckungsstelle kann dann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen und im Anschluss eine Entscheidung über die Freigabe der Nachzahlung treffen. Am besten sprechen Sie persönlich vormittags bei der Rechtsantragstelle der Vollstreckungsstelle vor und nehmen neben den vorgenannten Nachweisen einen Ausdruck dieser Seite mit. Man wird Ihnen dann kostenfrei weiterhelfen.

Achtung: Wenn mehrere Kontopfändungen vorliegen, müssen Sie diese Schritte bei einer Nachzahlung von mehr als 501 € für jede einzelne Kontopfändung durchführen.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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