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Lebensversicherung
Pfändung von Lebensversicherungen:
Die Lebensversicherung dient der Altersvorsorge bzw. der Unterstützung von Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers. Eine Kapitallebensversicherung ist ebenso eine vermögenswerte Position wie ein Sparbuch.
Wenn der Versicherungsnehmer überschuldet ist, kann dessen Lebensversicherung gepfändet werden. Die Pfändung unterliegt gewissen Grenzen, da die Altersvorsorge von Selbstständigen einem besonderen Pfändungsschutz unterliegt.
Wer eine Pfändung blockieren möchte, sollte die Lebensversicherung auf eine dritte Person übertragen. Dies kann beispielsweise der Ehepartner sein. Nach einem solchen Transfer kann unter bestimmten Umständen ein Pfändungsschutz entstehen.
Um die Lebensversicherung mit einem effektiven Pfändungsschutz zu versehen, müssen einige Besonderheiten beachtet werden.
Pfändung von Lebensversicherung: Wissenswertes
Schuldner müssen sich darauf einstellen, dass ihre Kapitallebensversicherung gepfändet wird. Bei einer Auszahlung ist zwischen zwei Auszahlungsmöglichkeiten zu differenzieren.
Die Auszahlung erfolgt einmalig oder in monatlichen Raten. Gläubiger können bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und beim Versicherungsunternehmen den aktuellen Wert der Versicherung pfänden.
Der Gläubiger kann eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung der Lebensversicherung nur dann verlangen, wenn der Versicherungsvertrag eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorsieht. Der Gläubiger muss im Zweifelsfall so lange warten, bis der Versicherungsvertrag abgelaufen ist.
Wenn der Versicherungsvertrag eine vorzeitige Kündigung untersagt, kann der Anspruch des Gläubigers daran nichts ändern. In den meisten Lebensversicherungsverträgen ist eine vorzeitige Kündigung vorgesehen.
Der Rückkaufwert kann in den meisten Situationen nach mühelos berechnet werden. Der Gläubiger kann diesen Rückkaufwert für sich vereinnahmen. Der Schuldner kann einer solchen Pfändung durch verschiedene Maßnahmen vorbeugen.
Ein effektiver Schutz liegt zum Beispiel darin, dass das eigene Kind als Bezugsberechtigter der Lebensversicherung eingetragen wird.
Pfändung von Lebensversicherungen unterbinden
Bei der Pfändung von Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob diese widerruflich oder unwiderruflich sind.
Der Anspruch wegen Änderung des Bezugsberechtigten kann gepfändet werden, d.h. ein Bezugsrecht kann widerrufen werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist dies nicht möglich. Eine Pfändung gegen den ursprünglichen Versicherungsnehmer kann dann nicht auf die Versicherungspolice übergreifen.
Im Falle eines unwiderruflichen Bezugsrechts werden die Ansprüche aus der Lebensversicherung sofort auf den Bezugsberechtigten übertragen. Eine entsprechende Gestaltung wird insbesondere von Gewerbetreibenden und Freiberuflern beansprucht, da diese erfahrungsgemäß häufiger von Insolvenzen betroffen sind als Arbeitnehmer.
In den betreffenden Versicherungsverträgen wird regelmäßig und unwiderruflich vereinbart, dass Ehefrauen, Kinder oder Dritte die Versicherungssumme erhalten.
Gläubiger können auf die begünstigten Personen nicht zugreifen, da diese nicht in Verbindung mit den Schulden stehen. Dank dem Erlass des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge können Schuldner ihre Lebensversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln.