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Anleitung zum Wechsel Ihres P-Kontos zu einer anderen Bank: So funktioniert es:

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist der einzige Schutz bei einer Kontopfändung und damit das einzige Hilfsmittel, um Ihr Existenzminimum bei einer Kontopfändung zu sichern. Aber was, wenn Sie Ihr P-Konto zu einer anderen Bank wechseln möchten? Vielleicht suchen Sie nach besseren Konditionen, einem verbesserten Kundenservice oder einer Bank, die näher an Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz liegt. Unabhängig von Ihren Beweggründen kann der Wechsel des P-Kontos eine Herausforderung darstellen. Doch keine Sorge, mit der richtigen Anleitung ist der Prozess gut zu bewältigen.

Worum geht es bei einem Wechsel des P-Kontos?

In diesem Leitfaden erfahren Sie, warum ein Wechsel des P-Kontos für Sie sinnvoll sein könnte und welche Schritte notwendig sind, um Ihr P-Konto sicher zu einer anderen Bank zu übertragen. Wir behandeln auch, was mit bestehenden Pfändungen oder Freibeträgen passiert, wenn Sie Ihre Bank wechseln und welche Maßnahmen Sie nach Einrichtung des neuen P-Kontos beachten sollten. Abschließend teilen wir einige Tipps und Tricks, um den Wechsel reibungslos zu gestalten und etwaige Stolpersteine zu vermeiden.

Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, den Prozess des P-Konto-Wechsels besser zu verstehen und Ihnen die Sicherheit geben, die richtigen Schritte zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen zu unternehmen. Doch bedenken Sie: Jede individuelle Situation kann spezifische Herausforderungen mit sich bringen und es kann immer sinnvoll sein, einen Experten zurate zu ziehen. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Sie durch den Prozess zu führen und alle Ihre Fragen zu beantworten.

Lesen Sie weiter, um mehr über den Wechsel Ihres P-Kontos zu erfahren und wie Sie diesen Prozess sicher und effizient gestalten können.

Welche Schritte sind erforderlich, um das P-Konto zu einer anderen Bank zu wechseln?

Den Wechsel eines bestehenden P-Kontos zu einer anderen Bank kann man in fünf einfachen Schritten durchführen:

  1. Neues Konto eröffnen: Eröffnen Sie zuerst ein neues Girokonto bei der gewünschten Bank. Solange Sie das bisherige P-Konto bei der alten Bank noch haben, kann nur ein weiteres Girokonto eröffnet werden. Jeder darf mehrere Girokonten haben, gleichzeitig jedoch nur eines der Konten als P-Konto führen. Wichtig: Eröffnen Sie das neue Konto als Guthabenkonto ohne Dispositionsrahmen bei einer Bank, bei der Sie keine Schulden haben.
  2. Zahlunsgverkehr umstellen: Informieren Sie alle Stellen, von denen Sie regelmäßig Zahlungen erhalten über den Kontenwechsel, damit nicht mehr auf das bisherige P-Konto überwiesen wird (z.B. Arbeitgeber, Arbeitsamt, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschusskasse). Stellen Sie sicher, dass die Zahlungen auch tatsächlich umgestellt wurden und die Zahlungen auf dem neuen Konto eingehen.
  3. Kontowechselservice nutzen: Nutzen Sie den Kontowechselservice der neuen Bank, um Daueraufträge und Lastschriften umzuleiten.
  4. Altes P-Konto auflösen: Nach erfolgreicher Umleitung können Sie Ihr altes P-Konto auflösen, indem Sie das Konto zunächst bei Ihrer alten Bank wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen und anschließend das Girokonto kündigen.
  5. Den Kontenwechsel können Sie nun abschließen, indem Sie das neue Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Solange das neue P-Konto nicht gepfändet wird, können Sie vollständig über das Kontoguthaben verfügen. Erst nach Eingang einer Kontopfändung auf dem neuen P-Konto gelten die Verfügungsbeschränkungen innerhalb der Pfändungsfreibeträge. Beachten Sie, dass Sie nach Eingang einer Kontopfändung ggf. eine neue P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages auf dem P-Konto benötigen, wenn der Grundfreibetrag nicht ausreicht, um alle monatliche Zahlungseingänge zu schützen.

Es ist wichtig, diese Schritte in der richtigen Reihenfolge durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Kontowechsel reibungslos abläuft.

Beachten Sie bitte, dass sich Besonderheiten ergeben, wenn Sie sich in einem eröffneten Insolvenzverfahren befinden. Sie müssen dann diese Schritte mit dem Insolvenzverwalter abstimmen und genehmigen lassen.

Was passiert mit den bereits bestehenden Pfändungen beim Wechsel zu einer anderen Bank?

Wenn Sie Ihr P-Konto zu einer anderen Bank wechseln möchten, werden die bestehenden Kontopfändungen nicht automatisch von Ihrer alten auf Ihre neue Bank übertragen.

Eine Kontopfändung ist an das spezifische Konto bei einer bestimmten Bank gebunden. Sie gilt also für das Konto, auf das sie ursprünglich ausgestellt wurde. Wenn Sie also Ihr P-Konto wechseln und ein neues P-Konto bei einer anderen Bank eröffnen, haben die Kontopfändungen auf dem alten P-Konto keine Auswirkungen auf das neue P-Konto.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Gläubiger, die eine Pfändung auf Ihrem alten Konto haben, diese Pfändung auf Ihr neues Konto ebenfalls ausbringen können. Hierzu müssen die Gläubiger jedoch Kenntnis von Ihrem neuen Konto haben und einen entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Gericht beantragen. Aus diesem Grunde beantragen die Gläubiger regelmäßig die Abgabe einer Vermögensauskunft, um Kenntnis über alle Konten zu erhalten.

Was passiert mit den bereits bestehenden Freibeträgen beim Wechsel des P-Kontos?

Der Wechsel Ihres Pfändungsschutzkontos (P-Konto) zu einer anderen Bank hat Auswirkungen auf Ihren Pfändungsfreibetrag. Der Freibetrag auf einem P-Konto ist der Geldbetrag, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Betrag wird durch das Gesetz festgelegt und kann unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder Ehepartnern, erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt durch Vorlage entsprechender Nachweise bei der Bank.

Wenn Sie Ihr P-Konto zu einer anderen Bank wechseln, müssen Sie bei der neuen Bank nach einer Kontopfändung erneut eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, um einen erhöhten Freibetrag zu erhalten. Die Bank, bei der Sie Ihr neues P-Konto eröffnen, hat nicht automatisch Zugang zu den Informationen über Ihren bisherigen Freibetrag und übernimmt auch nicht die Daten der bisherigen Bank.

Tipps und Tricks, um den Wechsel Ihres P-Kontos reibungslos zu gestalten

Um einen erfolgreichen Wechsel Ihres Pfändungsschutzkontos (P-Konto) bei einer neuen Bank durchzuführen, sollten Sie folgende Punkte beachten.

  1. Timing des Wechsels: Um einen reibungslosen Übergang und den kontinuierlichen Schutz Ihres Einkommens sicherzustellen, ist es ratsam, das P-Konto zu wechseln, sobald Ihre letzte Gehalts- oder Arbeitslosengeldzahlung auf dem alten P-Konto eingegangen ist. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihr neues P-Konto voll funktionsfähig ist und den Pfändungsschutz bietet, bevor Ihre nächste Zahlung eingeht.
  2. Rolle der Schufa: Bei einem Kontowechsel spielt auch die Schufa eine Rolle. Wenn Sie ein P-Konto bei einer neuen Bank eröffnen möchten, wird die Bank in der Regel eine Schufa-Abfrage durchführen. Sollten Sie negative Schufa-Einträge haben, könnte dies die Eröffnung eines Kontos bei einigen Banken erschweren. Informieren Sie sich im Voraus über mögliche Anforderungen der Banken und erwägen Sie, eine Bank zu wählen, die auch bei negativen Schufa-Einträgen Konten eröffnet.
  3. Auswahl der richtigen Bank: Bei der Auswahl einer neuen Bank für Ihr P-Konto sollten Sie neben der Flexibilität bei Schufa-Einträgen auch auf andere Faktoren achten. Dazu gehören etwa Gebühren für Geldabhebungen oder die Verfügbarkeit eines persönlichen Ansprechpartners. Es ist wichtig, eine Bank zu wählen, die Ihren Bedürfnissen und Präferenzen entspricht.
  4. Vergessen Sie nicht, die neuen Kontodetails an alle relevanten Parteien weiterzugeben - das schließt Arbeitgeber, das Jobcenter, Versicherungen und alle anderen ein, die regelmäßige Zahlungen auf Ihr Konto leisten und darauf zu achten, dass alle Daueraufträge und Lastschrifteinzugsermächtigungen auf dem neuen Konto übernommen werden.

Indem Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie sicherstellen, dass Ihr P-Konto-Wechsel reibungslos verläuft und dass Ihr neues Konto alle Funktionen und den Schutz bietet, den Sie benötigen.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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