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Heizkostenzuschuss

Einmaliger Pfändungsfreibetrag für den Heizkostenzuschuss bei einer Kontopfändung

Durch die Auszahlung des Heizkostenzuschusses wird der pfändungsgeschützte Freibetrag bei einer Kontopfändung schnell überschritten. Wer jetzt nicht schnell reagiert, verliert den Heizkostenzuschuss. Alle Zahlungseingänge oberhalb des eingerichteten Pfändungsfreibetrages werden gesperrt und nach einem Monat an den pfändenden Gläubiger überwiesen.

Mit einer P-Konto Bescheinigung kann aber schnell und einfach ein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag eingerichtet werden, der den Heizkostenzuschuss schützt. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Was ist ein Heizkostenzuschuss?

Die Heizkosten sind für alle gestiegen, aber Menschen mit weniger Geld leiden mehr darunter. Sie müssen einen größeren Teil ihres Geldes für Wohnkosten ausgeben. Sie haben schon einmal Hilfe für die Heizkosten bekommen. Jetzt gibt die Regierung noch mehr Hilfe, indem sie einen zweiten Heizkostenzuschuss auszahlt.

Wer erhält den Heizkostenzuschuss?

Der zweite Heizkostenzuschuss hilft etwa zwei Millionen Menschen. Davon sind ungefähr 660.000 Haushalte, in denen etwa 1,5 Millionen Menschen leben und die Wohngeld bekommen. Der Zuschuss unterstützt viele Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen mit wenig Geld oder Renten. Auch etwa 553.000 Studenten und Auszubildende mit BAföG, Menschen in Fortbildungen und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten die Hilfe.

Für Haushalte, die Wohngeld bekommen, gibt es einen einmaligen Zuschuss. Dieser beträgt für einen Haushalt mit einer Person 415 Euro, für einen Haushalt mit zwei Personen 540 Euro und für jede zusätzliche Person 100 Euro mehr.

Auszubildende, Schüler und Studenten, die einen Zuschuss bekommen können, erhalten jeweils 345 Euro für die Heizkosten.

Der Zuschuss wird automatisch ausgezahlt, ohne dass man ihn beantragen muss.

Pfändungsfreibetrag für den Heizkostenzuschuss bei einer Kontopfändung oder Insolvenz

Wenn der Heizkostenzuschuss auf ein Konto gezahlt wird, das gepfändet ist, ist der Zuschuss nicht automatisch geschützt. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden. Wenn das Geld auf dem Konto über dem erlaubten Freibetrag liegt, bekommt der Gläubiger das Geld über dem Freibetrag.

Um das zu verhindern, muss man einen Schutz für den Heizkostenzuschuss einrichten, wenn das Konto beschlagnahmt ist. Dafür müssen Sie Ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung geben. Sie können diese Bescheinigung bei mir einfach und schnell online anfordern.

Das müssen Sie machen, wenn Sie den Heizkostenzuschuss auf Ihr gepfändetes Konto erhalten:

  1. Prüfen Sie, ob durch die Auszahlung der Freibetrag auf Ihrem P-Konto überschritten wird.
  2. Reicht der monatliche Freibetrag aus, können Sie über den Heizkostenzuschuss bis zu 3 Monate verfügen.
  3. Reicht der Freibetrag auf dem P-Konto nicht aus, müssen Sie einen zusätzlichen Freibetrag über eine P-Konto Bescheinigung einrichten lassen.
  4. Sie können bei mir als Rechtsanwalt für 14 € die benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Sie müssen bei dem Auftrag für die P-Konto Bescheinigung keine Angaben zum Heizkostenzuschuss machen.
  5. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Senden senden Sie uns als Antwort auf die Auftragsbestätigung einfach ein Foto des Bewilligungsbescheides für den Heizkostenzuschuss oder ein Foto eines Kontoauszuges aus dem sich eindeutig ergibt, dass es sich um den Heizkostenzuschuss handelt.
  6. Wir überprüfen Ihre Angaben und Sie erhalten eine rechtsgültige Bescheinigung per Post mit einem zusätzlichen einmaligen Freibetrag für den Heizkostenzuschuss.
  7. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank vor und Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen einen zusätzlichen Freibetrag, um den einmaligen Heizkostenzuschuss zu schützen.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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