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Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonto: Kein Pfändungsschutz

Gemeinschaftskonten sind eine praktische Lösung für Ehepaare, jedoch bieten sie keinen Pfändungsschutz. Dies wurde einem älteren Paar zum Verhängnis, als eine Pfändung ihre Rente unzugänglich machte. Das Paar stand mittellos da, da sie nicht wussten, dass ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nur als Einzelkonto geführt werden kann.

Pfändungsschutz für Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto

Für Betroffene wie das oben genannte Paar gibt es jedoch Möglichkeiten, um das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto zu schützen. § 850l ZPO ermöglicht die Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in zwei Einzelkonten, und das Guthaben wird auf diese aufgeteilt. Dieser Anspruch auf Umwandlung gilt für beide Kontoinhaber, sogar wenn das Konto bereits gekündigt wurde.

Auf Verlangen kann jedes neu erstellte Einzelkonto als P-Konto geführt werden, solange keiner der Inhaber bereits ein solches besitzt (jede Person darf nur ein P-Konto führen). Alternativ kann das Guthaben auch auf ein bestehendes P-Konto umgebucht werden.

Zeitrahmen und Prozess

Es ist wichtig, schnell zu handeln, da der Anspruch auf Umwandlung nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kontopfändung besteht. Die Bank ist verpflichtet, das P-Konto innerhalb von vier Werktagen einzurichten.

Um den Freibetrag auf dem neuen P-Konto zu erhöhen, ist eine P-Konto Bescheinigung notwendig. Diese kann einfach und unkompliziert auf p-konto.de beantragt werden. Der gesamte Prozess wird auf der Website detailliert erklärt.

Abschließende Schritte

Nach erfolgreicher Einrichtung der Einzelkonten muss man umgehend alle Daueraufträge und Lastschriften ändern. Ebenso ist es unerlässlich, alle Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Zahlungen leisten, über die Änderungen zu informieren.

Schlussfolgerung

Der Pfändungsschutz für Gemeinschaftskonten ist ein komplexes, aber navigierbares Feld. Es ist entscheidend, umgehend zu reagieren, um finanzielle Mittel zu schützen und wieder zugänglich zu machen. Bei Unsicherheiten und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie durch den Prozess. Unsere Kanzlei bietet fachkundige Beratung und Hilfe in diesen schwierigen Zeiten. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Checkliste: Pfändung eines Gemeinschaftskontos

  1. Pfändungsbenachrichtigung prüfen: Informieren Sie sich, wann die Kontopfändung Ihrer Bank zugestellt wurde. Ab dann beginnt eine Frist von einem Monat.
  2. Umwandlung beantragen: Beantragen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung die Umwandlung des Gemeinschaftskontos in zwei Einzelkonten.
  3. P-Konto Einrichtung: Fordern Sie die Umwandlung des Einzelkontos in ein P-Konto bei Ihrer Bank, sofern noch kein P-Konto besteht. Dies sollte für jedes neu erstellte Einzelkonto geschehen.
  4. Guthaben Umbuchung (optional): Falls bereits ein P-Konto vorhanden ist, verlangen Sie die Umbuchung des Guthabenanteils auf dieses bestehende P-Konto.
  5. P-Konto Bescheinigung beauftragen: Erhöhen Sie den pfändungsgeschützten Freibetrag durch eine P-Konto Bescheinigung. Beantragung auf p-konto.de möglich.
  6. Daueraufträge und Lastschriften aktualisieren: Ändern Sie nach Einrichtung der Einzelkonten umgehend alle Daueraufträge und Lastschriften.
  7. Zahlungsstellen informieren: Benachrichtigen Sie alle Institutionen und Unternehmen, die regelmäßige Zahlungen leisten, über die Änderungen und die neuen Kontonummern.
  8. Schulden beseitigen: Versuchen Sie eine Rückführungsvereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen. Wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Abzahlung aller Schulden zeitnah nicht möglich ist, nehmen Sie eine Schuldnerberatung bei uns in Anspruch.

Meine Empfehlung bei größeren Zahlungsschwierigkeiten

Wenn mehrere Pfändungsmaßnahmen zusammentreffen und nicht kurzfristig durch eine vollständige Zahlung beseitigt werden können, handelt es sich nicht nur um geringfügige Zahlungsschwierigkeiten.

Es ist dann zu empfehlen, nicht nur gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen anzukämpfen. Dies verschlingt Zeit, Kraft und Kosten und verbessert oft nicht die Gesamtsituation. In einer solchen Situation sollten Sie stattdessen eine Schuldnerberatung durchführen, um ein Gesamtkonzept zu erhalten, wie Sie möglichst schnell wieder insgesamt schuldenfrei werden können.

Gerne helfe ich auch hierbei zum Festpreis. Für nur 149 € besprechen wir im Rahmen eines Telefontermins oder einer Videokonferenz Ihre Gesamtsituation. Ich analysiere in dem Termin für Sie Entschuldungsmöglichkeiten über eine Ratenzahlung, einen Vergleich oder eine Insolvenz. Am Ende des Termins steht ein konkreter Plan, wie Sie spätestens in drei Jahren wieder schuldenfrei sind.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen über einen Vergleich oder eine Insolvenz wieder schuldenfrei zu werden.