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Erwerbsobliegenheit
Erwerbsobliegenheit und Restschuldbefreiung: Was Schuldner wissen müssen
Im Insolvenzverfahren ist es entscheidend, dass Schuldner ihren Verpflichtungen nachkommen, um die angestrebte Restschuldbefreiung zu erhalten. Eine dieser Verpflichtungen ist die Erwerbsobliegenheit.
Was bedeutet Erwerbsobliegenheit?
Die Erwerbsobliegenheit verpflichtet Schuldner, entweder einer Arbeit nachzugehen oder sich aktiv und nachweisbar um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden.
Anforderungen des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit klar definiert (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, IX ZB 191/11):
1. Arbeitssuchend melden: Schuldner sollten bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sein und regelmäßig Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern halten.
2. Aktive Eigeninitiative: Neben der Unterstützung durch die Arbeitsagentur müssen Schuldner selbst aktiv nach Arbeit suchen, z. B. durch das Prüfen von Stellenanzeigen und Bewerbungen.
3. Bewerbungsanzahl: Der BGH empfiehlt als Richtwert, zwei bis drei Bewerbungen pro Woche zu schreiben, sofern passende Stellen verfügbar sind.
Voraussetzung für die Versagung der Restschuldbefreiung
Eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit allein reicht jedoch nicht aus, um die Restschuldbefreiung zu verweigern. Es muss zusätzlich eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung vorliegen.
Dies bedeutet: Die Gläubiger müssen durch die Obliegenheitsverletzung tatsächlich finanziell schlechter gestellt sein. Eine bloße Gefährdung der Gläubigerinteressen genügt nicht. Konkret wird geprüft, ob die Gläubiger ohne die Verletzung der Erwerbsobliegenheit eine konkret messbare höhere Befriedigung ihrer Forderungen erhalten hätten.
Fehlt es an pfändbaren Einkünften oder hätte der Schuldner auch bei Erfüllung seiner Obliegenheiten keine Einkünfte erzielen können, kann ihm die Restschuldbefreiung nicht versagt werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Erwerbsobliegenheit zu erfüllen und Ihre Bemühungen gegenüber dem Gericht nachvollziehbar zu dokumentieren. Falls gesundheitliche oder andere Einschränkungen bestehen, beraten wir Sie ebenfalls zu den Möglichkeiten, diese korrekt darzustellen.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!