Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten

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Bescheinigung

P-Konto Bescheinigung

Eine P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO ist ein Dokument, das benötigt wird, um den Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung zu erhöhen.

Nach einer Kontopfändung gilt:

Pfändungsschutz gibt es nur mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Ein gepfändetes Girokonto kann auch nach einer Kontopfändung bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt werden.

Automatisch ist auf einem P-Konto nur ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.340 € für den Kontoinhaber geschützt. Dieser Grundfreibetrag kann um weitere Freibeträge erhöht werden.

Die Bank muss ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto über dem Grundfreibetrag nur auszuzahlen, wenn durch eine P-Konto Bescheinigung weitere Freibeträge nachgewiesen werden.

Mit einer P-Konto Bescheinigung kann der monatliche Freibetrag für

  • eine weitere Person um zusätzlich 560,34 €
  • jede weitere (maximal jedoch 5 weitere) um 278,90 €
  • Kindergeld in Höhe von 219 € für das 1. und 2. Kind
  • Kindergeld in Höhe von 225 € für das 3. Kind
  • Kindergeld in Höhe von 250 € ab dem 4. Kind
  • Pflegegeld in der bezogenen Höhe

erhöht werden.

Mit einer P-Konto Bescheinigung können einmalige Freibeträge bescheinigt werden für:

P-Konto Bescheinigung vom Anwalt erhalten

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht biete ich bereits seit der Einführung des P-Kontos im Januar 2012 bundesweit die Erstellung einer P-Konto Bescheinigung an. Sie können auf meiner Webseite die Erstellung einer P-Konto Bescheinigung für nur 14 € beantragen. Alle notwendigen Angaben werden online erfasst. Ich übersende Ihnen dann die Bescheinigung innerhalb eines Werktages mit der Deutschen Post. Sie müssen die P-Konto Bescheinigung nur noch im Original Ihrer Bank vorlegen.

Eine P-Konto Bescheinigung wird zur Erhöhung des Freibetrages benötigt

  • bei einer Kontopfändung
  • bei einer Vorpfändung
  • in einem Insolvenzverfahren

Mit der P-Konto Bescheinigung kann monatlich geschützt werden:

  1. ein pauschaler Freibetrag für die Ehefrau/den Ehemann im gemeinsamen Haushalt
  2. ein pauschaler Freibetrag für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, wenn Unterhalt gezahlt wird
  3. ein pauschaler Freibetrag für leibliche minderjährige Kinder im eigenen Haushalt
  4. ein pauschaler Freibetrag für getrennt lebende leibliche minderjährige Kinder, wenn Unterhalt gezahlt wird
  5. ein pauschaler Freibetrag für leibliche volljährige Kinder, wenn Unterhalt gezahlt wird
  6. ein Freibetrag in Höhe des Kindergeldes, das auf das P-Konto gezahlt wird
  7. ein pauschaler Freibetrag für den Erhalt von Sozialleistungen für Personen, die nicht Ehegatte oder eigene Kinder sind (z.B. nicht eheliche Lebensgefährten)
  8. Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens (z.B. Pflegegeld)

In diesen Fällen kann mit einer P-Konto Bescheinigung kein weiterer Freibetrag bescheinigt werden. Es besteht aber ggf. eine andere Möglichkeit die jeweilige Leistung zu schützen:

  1. Freund oder Freundin, Verlobte
  2. nicht ehelicher Lebensgefährte, Lebensgefährtin
  3. Stiefkinder
  4. individuelle Freibeträge bis zur höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommen, Spesen oder Gratifikationen
  5. Unterhaltszahlungen, die auf das P-Konto überwiesen werden
  6. Erwerbsminderungsrente, Waisenrente oder Witwenrente

Wer kann eine P-Konto Bescheinigung ausstellen?

Eine Bescheinigung kann durch den Arbeitgeber, die Familienkasse, den Sozialleistungsträgers oder durch eine geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 InsO ausgestellt werden. Geeignete Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. I InsO sind Rechtsanwälte oder Steuerberater.

 

Wie erhalte ich schnellstmöglich eine rechtsgültige P-Konto Bescheinigung?

Eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages können Sie schnellstmöglich über diese Website online erhalten. Bei mir müssen Sie keinen Termin machen, persönlich vorbeikommen oder Wartezeiten in Kauf nehmen. Die gesamte Abwicklung findet schnell, sicher und diskret online statt.

Die von mir als Fachanwalt für Insolvenzrecht erstellte Bescheinigung ist bei jeder Bank in Deutschland gültig.


Wie lange dauert es bis ich die Bescheinigung erhalte?

Wir erstellen und versenden die Bescheinigung innerhalb eines Werktages mit der Deutschen Post. Sie müssen die Bescheinigung nur noch Ihrer Bank vorlegen.

 

Muss meine Bank die Bescheinigung akzeptieren? Was passiert wen die Bank das nicht macht?

Ihre Bank muss dann den bescheinigten Freibetrag gemäß § 903 Abs. 4 ZPO innerhalb von 2 Werktagen einrichten und zur Verfügung stellen. Meine Garantie: Wenn Ihre Bank die Bescheinigung nicht umsetzt und Ihren Pfändungsschutz erhöht, vertrete ich Sie kostenfrei bis der bescheinigten Freibetrag und der Pfändungsschutz eingerichtet ist.

 

Wie lange ist eine P-Konto Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist nicht befristet. In der Regel verlangen die Banken aber im Abstand von 2 Jahren eine neue Bescheinigung für das P-Konto, wenn sich die Kontopfändung bis dahin noch nicht erledigt hat.

 

Was kostet die P-Konto Bescheinigung?

Es gibt keine einheitliche Gebühr für die Erstellung der P-Konto Bescheinigung. Wir berechnen für die Erstellung der Bescheinigung und den Versand eine Pauschalgebühr von 14 € (brutto inklusive Steuer). Diese Kosten beinhalten auch eine anwaltliche Vertretung, wenn der bescheinigte Freibetrag von der Bank nicht eingerichtet wird.

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen, die von einer Kontopfändung betroffen sind: